Börsenverein

Der neue Normvertrag für Autoren und Verlage

Normvertrag

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der VS haben den Normvertrag für Verlage und Autoren unterschrieben. 

Dies ist eine der Gründe, warum es einen starken VS geben muss und er für die Autorinnen und Autoren in Deutschland gut ist. Der VS in ver.di ist der Verhandlungspartner für den Buchhandel und die Verlage. Er handelt zum Beispiel die Normverträge aus, die Verlage mit Autoren schließen sollten.

Hier der Link zum Normvertrag.
Er steht aber auch dauerhaft auf unserer Seite unter dem Link rechts oben.

Neu überlegt wurde Paragraf 8. Es geht um die Frage, wann darf die Autorin oder der Autor den Verlag mahnen, das Werk wieder lieferbar zu machen. Und darum, dass die verfügbare E-Book-Ausgabe den Verlag nicht gänzlich von der Lieferbarkeit der Printausgabe enthebt, was für ihn ein Trick sein kann, den Vertrag immer weiterlaufen zu lassen. (E-Books erzeugen ja keine Lagerkosten.)  Autor/innen müssen ihre Rechte zurückbekommen können, wenn für sie nichts mehr getan wird und das gedruckte Buch nicht mehr lieferbar gehalten wird. Darauf sollten Autor/innen achten, wenn sie einen Verlagsvertrag schließen. Im Kern wird nun geregelt, dass die Autor/innen ihre Rechte am Buch zurückbekommen, wenn der Verkauf von E-Book-Ausgaben innerhalb von zwei Jahren unterhalb einer festgesetzten Mindestmarke bleibt.

Kultur ist keine Freihandelsware

Kulturelle+Ausnahme

Das Urheberrecht und die Buchpreisbindung könnten fallen. 

Der VS und und die Buchverleger wehren sich gegen das geplante Freihandelsabkommen der EU mit den USA. Denn dabei wird auch über Kultur verhandelt, alles ziemlich geheim. Die Gefahr besteht, dass die europaweite Buchpreisbindung fällt. Das bedeutet den Untergang kleiner Verlage und kleiner Buchhandlungen. Denn billige Bücher werden sich nur die Großen leisten können.

In dem Abkommen soll der Kulturbereich ähnlich wie die Automobilindustrie oder Landwirtschaft behandelt werden. Das geht nicht. Es könnte auch bedeuten, dass das Urheberrecht aufgeweicht wird.

Die Europäische Union verhandelt seit Juli 2013 nicht-öffentlich über das Transatlantische Freihandels- und Investitionsabkommen (TTIP), um Handelsbarrieren in verschiedenen Wirtschaftsbranchen
abzubauen. Nicht einmal der Bundestag weiß über die Einzelheiten Bescheid.

Hier die Presserklärung von VS und Börsenverein (als pdf): 

Kulturelle Ausnahme jetzt!

Der Verband deutscher Schriftsteller in ver.di (VS) und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels verlangen Transparenz bei den aktuellen Verhandlungen über das transatlantische Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den USA (TTIP). Sie fordern in einer gemeinsamen Erklärung die Bundesregierung und Entscheidungsträger in der EU auf, für die aktuellen Gespräche eine umfassende kulturelle Ausnahme bei der EU-Kommission nachzuverhandeln, den Verhandlungsstand zum Thema Kultur und Medien kontinuierlich offenzulegen, Transparenz für alle Verhandlungsbereiche zu schaffen sowie die Beteiligung der Zivilgesellschaft zu ermöglichen und den deutschen Bundestag in alle Verhandlungsschritte einzubeziehen.
»Kunst, Kultur und Bildung in Europa sind nicht verhandelbar. Es ist nicht nachvollziehbar, dass für den Bereich der Kultur bei den Freihandelsgesprächen bislang keine Ausnahme gemacht wurde. Nachdenklich macht zudem die Intransparenz, mit der verhandelt wird. Wer nichts zu verbergen hat, kann die Öffentlichkeit an den Diskussionen auch beteiligen«, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.
»Als Unterzeichnerstaat muss Deutschland dafür sorgen, dass die UNESCO Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen beim Freihandelsabkommen beachtet wird. Deshalb müssen alle kulturellen Bereiche aus dem Anwendungsbereich explizit ausgenommen werden«, erklärte Heinrich Bleicher-Nagelsmann, Bundesgeschäftsführer VS in ver.di.

Für den VS und den Börsenverein ist diese Initiative Bestandteil einer künftig engeren Zusammenarbeit bei kulturpolitischen Fragen. Erst im Januar beschlossen beide Interessenvertretungen einen neuen Normvertrag, in dem auch die Rechte der elektronischen Verwertbarkeit geregelt werden. Er wurde heute unterzeichnet.

Berlin, 6. Februar 2014

Kontakt für die Medien:

Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
Claudia Paul, Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon +49 (0) 69 1306-293, E-Mail: paul@boev.de
Thomas Koch, Presse-Referent
Telefon +49 (0) 69 1306-292, E-Mail: t.koch@boev.de

Verband deutscher Schriftsteller
Heinrich Bleicher-Nagelsmann, Bundesgeschäftsführer
Telefon +49 (0) 30 6956-2327, E-Mail: vs@verdi.de

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