Verlagsvertrag – Normvertrag

verlagsvertragVerlagsverträge sind juristische Texte, in denen Aufgaben und Pflichten des Autors und des Verwerters (meistens des Verlags) aufgezählt werden. Es ist eine unangenehme Pflichterfüllung, sie aufmerksam zu lesen und zu verstehen. Aber sie ist wichtig, weil der Verlagsvertrag die Grundlage der Geschäftsbeziehung bildet.

Am besten lässt man den Verlagsvertrag prüfen oder vergleicht ihn mit dem Normvertrag, den man bei verdi.de herunterladen kann.

Der Verlagsvertrag: Worauf ist zu achten?

▪ Ist festgelegt, innerhalb welcher Zeit die Publikation erscheinen soll?
▪ Sind beim Honorar neben der Hardcover-Ausgabe auch die Taschenbuchausgabe und die Vergütung für ein E-Book berücksichtigt? (Letztere muss höher liegen, sollte mindestens das Doppelte der Print-Ausgabe betragen.)
▪ Ist festgelegt, wann das Honorar ausgezahlt wird? (Das kann besonders bei Übersetzungen eine große Rolle spielen)
▪ Ist geregelt, wie die Nebenrechte honoriert werden und nach welchem Schlüssel die Lizenzhonorare aufgeteilt werden?
▪ Erhalten Sie eine angemessene Zahl von kostenlosen Belegexemplaren?

Achten Sie darauf, dass jede Geldforderung, die in einem Vertrag an den Autor/die Autorin gerichtet ist, nicht zu akzeptieren ist. Weder anteilige Lektoratsgebühren noch Anschubfinanzierungen. Auch wenn Verträge vom Autor/von der Autorin die Abnahme von Exemplaren verlangen, deutet es darauf hin, dass der Verlag sich nicht aktiv um die Vermarktung kümmern will, sondern das Verlagsrisiko auf den Autor/die Autorin abwälzt.

Weitere Informationen finden Sie unter anderem im „Uschtrin Handbuch für Autorinnen und Autoren“, die Formulare und Mustervertäge unter dem Menüpunkt Rechtsfragen auf der VS-ver.di-Homepage und beim Aktionsbündnis Faire Verlage FAIRLAG.

(Quelle: VS Bayern – mit herzlichem Dankeschön an die Kolleg*innen)

VS Baden-Württemberg