Sparpläne

Bitte mehr Kultur im Rundfunkrat

Ein Leserbrief von Jürgen Lodemann 
Juergen Lodemann
Zu „Rührende Realitätsferne“ (Leitartikel Alexander Dick) am 21. April 2012 und zu „Unaufgeklärtheit in Sachen Kunst“ (Helmut Lachenmann) im Feuilleton

Grauenvoll, was im Juni die Rundfunkräte des SWR entscheiden sollen über die Sparpläne der Senderspitze – sie entscheiden über zwei große Orchester mit Welt-Niveau. Und wer entscheidet da eigentlich? Die personifizierte Ahnungslosigkeit. Und in ständigem Verfassungsbruch. In den Staatsverträgen unserer nach 1945 gegründeten öffentlich-rechtlichen Sender stehen immer wieder drei Grundforderungen, die von diesen Einrichtungen zu erfüllen seien: Information – Unterhaltung – Kultur. Im Rundfunkrat müssten wenigstens zu einem Drittel Kenner und Könner aus kulturellen Bereichen sitzen. Im Fall der Baden-Badener Anstalt fing das einst sehr gut an, da waren die Gründungsväter und Ideengeber tatsächlich Leute der Kultur, nicht nur Heinrich Strobel mit seinem Elan für Neue Musik, auch Schriftsteller wie Alfred Döblin und Carlo Schmid. Schon der erste Intendant war ein Autor, ein Hörspiel-Spezialist: Friedrich Bischof. Strobel hatte nach 1945 nur weiterführen wollen, was vor 1933 mit Brecht, Hindemith oder Weill begonnen hatte. Und deren „Badener Lehrstücke“, nunmehr, im Juni 2012, live? Inzwischen entscheiden in den Sendern verdiente Lobbyisten dieser oder jener Couleur, selten oder nie Kenner kultureller Kreativitäten und Möglichkeiten. Als kürzlich mal wieder versucht wurde, in das kontrollierende Gremium des SWR wenigstens einen einzigen Schriftsteller zu befördern (in Funk und TV soll es ja zum Beispiel um Sprache gehen), da wurde der Kandidat verhindert mit einem Abstimmungs-Resultat, das korrekt dem damaligen Parteien-Proporz entsprach. Politleute und Lobbyisten sind zweifellos gut gerüstet, um über Milliarden für Fußball-Vereine zu entscheiden, auch für Wetten-Dass-Ersatz in unseren Flachbild-Medien. Sobald sich diese Räte aber an der Existenz von Spitzenorchestern vergreifen, wird es, wie gesagt, grauenhaft, dann kippt es endgültig um, das ursprüngliche Konzept des alten SWF, dieses im südwestdeutschen Abseits gegründeten Kultursenders der Franzosen. Und da handelt es sich juristisch von Grund auf und seit je um einen Bruch des Staatsvertrags.

Jürgen Lodemann



VS Baden-Württemberg