Urheberrecht

Furchtbares Gesicht hinter Grinsemaske

imre

Imre Török, der Bundesvorsitzende des VS, fordert Anoymus auf, im Streit um das Urheberrecht Gesicht zu zeigenL

Hi, Anonymous!
Die Attacken aus euren Reihen gegen Autorinnen und Autoren erinnern erschreckend an menschenverachtende Mechanismen in totalitären Systemen. Lange Regale füllen die Bücher, in denen Schriftsteller Überwachungsstaaten angeprangert haben und das bis heute tun. Gerade diese Zunft greift ihr an, deren zahlreiche Vertreter stets für freie Meinungsäußerung und für größtmögliche Transparenz gekämpft haben.
Ihr attackiert uns, wie es Diktaturen tun, nur weil wir Urheber uns auch für unsere Rechte einsetzen. Hier zeigt die Auseinandersetzung ein fürchterliches Gesicht hinter Grinsemasken …. (Imre Török)

So viel Hass – Worum geht es in der Urheberrechtsdebatte?

VS+Schillers+Reisefede

Frank Schirrmachers zentrale These zur Entschärfung der Urheberrechtsdebatte lautet: Beide Seiten müssen ihre Arbeits- und Denkweisen verstehen lernen. Es gilt den Abmahnern das Handwerk zu legen und die Anbieter von Kultur dazu zu drängen, dass sie Plattformen schaffen, wo Bücher, Musik, Filme und kreative Inhalte legal (und gegen Geld) heruntergeladen werden können. (iTunes und Amazon reichen da nicht.)

„Überhaupt: den neuen Zustand anerkennen und verhindern, dass er zu einer Bezweiflung von Autoren und Kunst selber führt. (…) Kein Urheber, kein Künstler, kein Schriftsteller kann wollen, dass seine Leser, Zuhörer oder Zuschauer überwacht werden. Umgekehrt wären manche Proteste glaubwürdiger, wenn sie genauso deutlich gegen die Screening-Methoden von Apple und Google sich erheben würden. In seinem wunderbaren Buch „Turing’s Cathedral“ schreibt George Dyson, gewiss kein Internetskeptiker, sondern einer seiner geistigen Väter: „Facebook sagt mir, wer ich bin; Amazon sagt mir, was ich will; Google, sagt mir, was ich denke“. Das ist reale Science-Fiction. Daraus darf nicht werden, was zu werden droht: die Künstler lassen verbieten und strafen, weil sie glauben, die Leser betrügen und stehlen. (FAZ, 13.5.2012)

Diskussionsgrundlage zum Urheber-Recht

VS+Schillers+Reisefede

Die VG Wort hat ein Positionspapier zum Urheberrecht erarbeitet.

Darin heißt es unter anderem:

„Analoge und digitale (!) Privatkopien sind gesetzlich erlaubt. Die einschlägigen Regelungen im Urheberrechtsgesetz ermöglichen Vervielfältigungen für private Zwecke, sehen aber gleichzeitig eine angemessene Vergütung der Urheber vor. Diese wird durch die pauschale Geräte- und Speichermedienvergütung der Hersteller und Importeure sowie die Betreibervergütung bestimmter Großbetreiber von Vervielfältigungsgeräten sichergestellt. An diesem einfachen und nutzerfreundlichen Vergütungssystem ist festzuhalten. Es ist mit Blick auf neue Kopiermöglichkeiten im Internet, wie insbesondere beim Cloud-Computing, fortzuentwickeln. Digitale Privatkopie: Ja. Aber nur gegen eine angemessene Vergütung!“

und

„Hände weg von Schutzfristen: Die Vorschläge im politischen Raum für eine Verkürzung der gesetzlichen Schutzfristen stoßen auf völliges Unverständnis vieler Urheber. Eine Schutzfristenverkürzung würde das
geistige Eigentum der Urheber deutlich entwerten ohne von wirklichem Vorteil für die Allgemeinheit zu sein. Natürlich kann Sacheigentum und geistiges Eigentum nicht einfach gleichgesetzt werden. Aber auch das geistige Eigentum ist verfassungsrechtlich geschützt und kann nicht – wie teilweise gefordert – massiv verkürzt werden. Es trifft auch nicht zu,dass die bestehenden Schutzfristen lediglich den Verwertern zu Gute kommen. Jede Verkürzung des Urheberrechts schwächt auch die Position des Urhebers. Ohne Urheberrecht hat er nichts, worauf er sich gegenüber Dritten berufen kann. Und: Auch Urheber wollen ihren Erben etwas hinterlassen. Häufig genug handelt es sich bei ihren geschützten Rechten um die zentralen Vermögensgegenstände. Dabei muss es bleiben.

Die ganze Erklärung finden Sie hier als PDF Datei: herunterladen

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Leipziger Buchmesse eröffnet

imre

Kreativität schützen – Vielfalt sichern
VS fordert Schutz der Urheber

„Auf großartige Art und Weise zeigt die Buchmesse Leipzig auch in diesem Jahr die Kreativität und Vielfalt schriftstellerischer Arbeit“, erklärte Imre Török, Vorsitzender des Verbandes deutscher Schriftsteller (VS) in ver.di anlässlich der Messeeröffnung.
„Diese Vielfalt“, so Török, „steht und fällt mit einem umfassenden Schutz der Urheberinnen und Urheber.“ Auch und gerade unter den Bedingungen der Digitalisierung und der Verbreitung von Büchern, Filmen und Kunstwerken im Internet müsse das Urheberrecht wirkungsvoll greifen.
Der Erhalt der geltenden Schutzfrist von 70 Jahren müsse weiter gewährleistet bleiben. Mit zunehmender Verbreitung von Hörbüchern und E-Books seien auch die elektronischen Vertriebswege zu schützen und eine angemessene Vergütung für die Urheberinnen und Urheber durch die Verwerter zu leisten. Über Letzteres, so Török, verhandele der Schriftstellerverband zur Zeit mit den Verlagen im Börsenverein.
Darüber hinaus fordert Török die Justizministerin auf, möglichst bald einen Gesetzgebungsvorschlag für die Nutzung von vergriffenen Werken vorzulegen.

Vorsicht Abmahnung

buch
Eine schöne Besprechung in meines Buchs in einer überregionalen Zeitung? Die muss auf meine Internetseite! Am besten in voller Länge. Natürlich mit Quellenangabe und Link versehen. 
Stopp! Lieber doch noch mal nachdenken. Denn der Autor oder der Zeitungsverlag könnten dies als Urheberrechtsverletzung sehen und eine Rechnung schicken. „Mann darf aus Zeitungsartikeln durchaus zitieren“, zitiert Kulturzeit-Redakteur (3sat) Stefan Braunhausen den Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht in seinem Beitrag über Internet-Abmahnungen bei Künstlern. „Man muss allerdings ein solches Zitat verwenden, um seine eigenen Auffassungen zu belegen.“ 

Das Internet ist eine riesige Falle und viele tappen rein.
Hier der ganze Artikel bei 3sat: Abgemahnt und abgezockt
In der Hoffnung, dass wir richtig zitiert haben.
Christine Lehmann

VS Baden-Württemberg