Der neue Normvertrag für Autoren und Verlage
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der VS haben den Normvertrag für Verlage und Autoren unterschrieben.
Dies ist eine der Gründe, warum es einen starken VS geben muss und er für die Autorinnen und Autoren in Deutschland gut ist. Der VS in ver.di ist der Verhandlungspartner für den Buchhandel und die Verlage. Er handelt zum Beispiel die Normverträge aus, die Verlage mit Autoren schließen sollten.
Hier der Link zum Normvertrag.
Er steht aber auch dauerhaft auf unserer Seite unter dem Link rechts oben.
Neu überlegt wurde Paragraf 8. Es geht um die Frage, wann darf die Autorin oder der Autor den Verlag mahnen, das Werk wieder lieferbar zu machen. Und darum, dass die verfügbare E-Book-Ausgabe den Verlag nicht gänzlich von der Lieferbarkeit der Printausgabe enthebt, was für ihn ein Trick sein kann, den Vertrag immer weiterlaufen zu lassen. (E-Books erzeugen ja keine Lagerkosten.) Autor/innen müssen ihre Rechte zurückbekommen können, wenn für sie nichts mehr getan wird und das gedruckte Buch nicht mehr lieferbar gehalten wird. Darauf sollten Autor/innen achten, wenn sie einen Verlagsvertrag schließen. Im Kern wird nun geregelt, dass die Autor/innen ihre Rechte am Buch zurückbekommen, wenn der Verkauf von E-Book-Ausgaben innerhalb von zwei Jahren unterhalb einer festgesetzten Mindestmarke bleibt.