Vorsicht Abmahnung
Eine schöne Besprechung in meines Buchs in einer überregionalen Zeitung? Die muss auf meine Internetseite! Am besten in voller Länge. Natürlich mit Quellenangabe und Link versehen.
Stopp! Lieber doch noch mal nachdenken. Denn der Autor oder der Zeitungsverlag könnten dies als Urheberrechtsverletzung sehen und eine Rechnung schicken. „Mann darf aus Zeitungsartikeln durchaus zitieren“, zitiert Kulturzeit-Redakteur (3sat) Stefan Braunhausen den Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht in seinem Beitrag über Internet-Abmahnungen bei Künstlern. „Man muss allerdings ein solches Zitat verwenden, um seine eigenen Auffassungen zu belegen.“
Das Internet ist eine riesige Falle und viele tappen rein.
Hier der ganze Artikel bei 3sat: Abgemahnt und abgezockt
In der Hoffnung, dass wir richtig zitiert haben.
Christine Lehmann