Widerspruch gegen Erweiterung VG Wort-Wahrnehmungsvertrag
Im Oktober hatte die VG Wort die von ihr vertretenen Autor*innen angeschrieben und mitgeteilt, dass demnächst Lizenzierungen von Werken für Generative KI wie ChatGPT ermöglicht würden. Ein Widerspruch der Betroffenen kann bis Freitag, den 29. November 2024 eingelegt werden, eine nachträgliche Teilkündigung des Wahrnehmungsvertrages mit einer Vorlaufzeit von sechs Monaten ab Jahresende, die zum Dezember 2025 greift, ist allerdings auch noch möglich. Allerdings empfiehlt sich, bei Unwohlsein mit den neuen Bedingungen, ein sofortiger Widerspruch. Dazu sollte eine E-Mail unter Angabe des Namens und der vollständigen Anschrift, in der der Widerspruch erklärt wird, gesendet werden an: wahrnehmungsvertrag@vgwort.de
Neben dem VS hat auch der PEN mittlerweile einen einfachen Briefentwurf vorgelegt: „Sehr geehrte Damen und Herren, liebe VG Wort, hiermit widerspreche ich der auf der Mitgliederversammlung der VG Wort am 01. Juni 2024 beschlossenen Erweiterung des Wahrnehmungsvertrags für die Nutzung meiner Werke im Bereich der Künstlichen Intelligenz und bitte um kurze schriftliche Bestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Name und vollständige Anschrift“
Der PEN schreibt weiter dazu:
„Wie soll man sich als Autorin und Autor nun entscheiden?
Mit der Erweiterung des Wahrnehmungsvertrages auf Generative Verarbeitungen (Künstliche Intelligenz) erkennt die Autorin/der Autor letztlich an, dass eine Lizenzierung durch die VG Wort möglich ist. Die Autorin/der Autor wird an den jährlichen Ausschüttungen sodann auch beteiligt. Ein guter Standpunkt ist aber auch zu sagen, dass ich als Urheber es selbst in der Hand behalten möchte, ob und an wen ich eine Lizenz für die Verwertung meiner Werke oder einzelner Werke durch Künstliche Intelligenz geben möchte. Deshalb erteile ich nicht pauschal eine Rechteeinräumung an die VG Wort. Ich möchte selbst in der Hand behalten, was mit meinen Werken geschieht und Herr einer Lizenzierung bleiben. Zur Ehrlichkeit dürfte aber auch gehören, dass die Verwendung von Werken durch die Entwickler von Künstlicher Intelligenz wahrscheinlich ohnehin – sodann urheberrechtswidrig – geschehen dürfte und es dem einzelnen Urheber schwer fallen dürfte, die rechtswidrige Nutzung seiner Werke nachzuweisen. So erhält er jedenfalls noch eine gewisse Tantieme.
Wird gegen die Erweiterung des Wahrnehmungsvertrages nicht widersprochen, können sämtliche Werke des Urhebers durch die VG Wort an unternehmensinterne KI-Entwickler erlaubt werden.
Es ist nicht möglich, diese Rechtewahrnehmung der VG Wort nur auf einzelne Werke zu beschränken, sondern entweder gilt sie für alle Werke des jeweiligen Autors (wenn nicht widersprochen wird), oder für keine (im Falle des Widerspruchs).
Es empfiehlt sich deshalb, bis zum 29.11.2024 der Erweiterung des Wahrnehmungsvertrages zu widersprechen. Folge ist dann, dass der alte Wahrnehmungsvertrag weiterhin für den Widersprechenden aktuell bleibt.“