Der FdS hat in diesem 35.000 Euro für Arbeitsstipendien an Autor/innen aus Baden-Württemberg ausgegeben.
Nach Angaben der Vorsitzenden, Ingrid Bussmann, bewertete die Jury des FdS in diesem Jahr 86 eingereichte Manuskripte. Davon bekamen 18 Autor/innen ein Stipendium. Drei Autor/innen werden demnächst nun ihren ersten, auf diese Weise geförderten Roman veröffentlichen. Parallel dazu förderte der FdS Lesungen baden-württembergischer Autor/innen im Land, veranstaltete Seminare und publizierte den Förderband. Außerdem vergab sie den Thaddäus-Troll-Preis.
Der FdS wird vom Land Baden-Württemberg mit jährlich 100.000 Euro unterstützt. Damit ist er ein wichtiges und mächtiges Förderinstrument für Schriftsteller/innen, die in Baden-Württemberg leben.
Jeder und jede kann ein Skript einreichen. Die siebenköpfige Jury bekommt anonymisierte Leseproben, weiß also nie, über welchen Autor sie gerade diskutiert und entscheidet. In der Jury sitzen Schriftsteller/innen, Buchhändler/innen und Literaturkritiker/innen. Nach drei Jaren verlässt der Juror die Jury wieder. So ändert sich ständig die Zusammensetzung. Die Juroren lesen die Texte zuhause, vergeben Punkte und treffen sich fünf mal im Jahr zur Entscheidung. Je nach Punktzahl bekommt ein Autor entweder nichts oder gestaffelt zwischen 1.000 und 5.000 Euro.
Diese sieben Leute bestimmen jedes Jahr auch den Träger oder die Trägerin des Thaddäus-Troll-Preises, der mit 10.000 Euro dotiert ist und in diesem Jahr erstmals für ein Jugendbuch an Katrin Zipse gegangen ist (Glücksdrachenzeit). Der Preis ist übrigens ein Förderpreis. Er soll an Autor/innen am Anfang einer Karriere gehen, nicht an bekannte und bereits erfolgreiche Autor/innen.
Als VS-Vorsitzende Ba-Wü möchte ich alle Autorinnen und Autoren ermuntern, dem FdS Textproben zu schicken und eine Förderung zu beantragen. Man muss allerdings eine Absage aushalten können. Die Regeln für den Antrag können hier nachgeschaut werden. Und es ist gut, sich daran zu halten.
Weder im Exposé noch im Text sollte ein Name stehen. Sind versteckte Hinweise auf den Autor enthalten, die es erlauben, ihn zu googeln, dann fällt das Skript sofort aus der Bewertung heraus, auch wenn es die Maximalpunktzahl bekommen hätte (ist tatsächlich schon vorgekommen).
Das Exposé sollte kurz sein (eine Seite) und keine Selbsteinschätzungen enthalten wie „einmalig“, „sehr spannend und innovativ“ etc., sondern das Nötigste über das Projekt sagen. Verwickelte Handlungen müssen nicht detailliert geschildert werden, sehr wohl aber will die Jury wissen, wohin eine Romanhandlung zielt, wie das Buch endet oder wie ein Krimi geplottet ist.
Die Leseprobe sollte wirklich nicht länger als 10 Norm-Seiten sein. Man sollte auch nicht mit kleiner Schrift und Bleiwüste einen eigentlich 20-seitigen Text auf 10 Seiten komprimieren. Die Länge einer Leseprobe ist irrelevant für die Entscheidung. Eine alte Lektor/innenweisheit sagt: Eine Leseprobe muss auf den ersten zwei Seiten überzeugen und zum Weiterlesen verführen, nach fünf Seiten weiß man, ob der Text was taugt.
Eine Normseite hat rund 60 Anschläge, nicht mehr als 30 Zeilen und ist 1,5-zeilig gesetzt. Sie ist nicht im Blocksatz formatiert, sondern im Flattersatz und sie hat auch keine Zeilenzählung am linken Rand. Das Erscheinungsbild einer Normseite hilft enorm, das Lesen leichter zu machen und die Juroren freudig und vertrauensvoll zu stimmen.
Christine Lehmann