Schutz des Presseverlegers

Vorsicht mit Pressetexten in eurem Blog!

VS+Schillers+Reisefede

Autor/innen sollten auf ihren Internetseiten und Blogs künftig wohl besser keinerlei Pressetexte mehr stellen, auch nicht in Auszügen. 

Die Bundesregierung plant, das Urheberrechtsgesetz um einen Abschnitt zu erweitern, der „Schutz des Presseverlegers“ heißt. Hersteller eines so genannten Presseerzeugnisses, also die Verleger von Zeitungen, bekommen damit für ein Jahr das Recht, darüber zu entscheiden, ob der Text und vom wem er im Internet zitiert oder ebenfalls veröffentlicht werden darf. Im Klartext: Wenn ein Autor eine Rezension auf seinen Blog oder seine Internetseite stellt, läuft er Gefahr, eine Abmahnung zu bekommen. 
Zwar dürfen Pressetexte privat genutzt werden. Doch die Grenze zum Gewerblichen ist fließend und auch im Gesetzestext nur ungenau definiert. Es besteht die Gefahr, dass bereits ein Werbebanner oder ein Link zu einer gewerblichen Seite als gewerbliche Nutzung interpretiert wird. Zumal das Zitat einer glänzende Rezension von findigen Juristen auch als Werbung für die eigenen Bücher verstanden werden könnte, an deren Verkauf der Autor ja verdient. 
Kritiker befürchten, dass hier zugunsten der Zeitungsverlage eine Lex-Google geschaffen wurde, die uns Urhebern ebenfalls in die Beine grätscht. Die Hoffnung bleibt, dass dies, sollte es Gesetz werden, verfassungswidrig sein könnte. Denn es bevorzugt die Zeitungsverlage vor allen anderen Urhebern, die Inhalte ins Netz stellen und sich damit stillschweigend einverstanden erklären damit, dass andere es kopieren und nutzen. 
So stellt es jedenfalls Die Zeit-online dar. Aus den Gründen, die aus dem Artikel folgen, zitiere ich keinerlei Auszüge daraus, sondern setze nur den Link. Und sogar das könnte künftig kritisch werden.  http://www.zeit.de/digital/internet/2012-06/leistungsschutzrecht/komplettansicht
Christine Lehmann
VS Baden-Württemberg