VG-Wort

Achtung, nur dann gibt es Geld von der VG-Wort

Verdi 2Bbeteiligt 2Beuch

In diesem Jahr kann keine Mitgliederversammlung der VG-Wort stattfinden, die die Ausschüttungen beschließt. Deshalb findet die Abstimmung per Brief statt. 

Aber es gibt nur dann Geld für alle Berechtigten, wenn fünfzig Prozent der Angeschriebenen abstimmen und den Brief zurückschicken. Darauf macht der Bundesvorstand aufmerksam.

Also:  Bitte ignoriert den dicken Brief von der VG Wort nicht ungeöffnet, sondern lest ihn, stimmt ab und sendet ihn im vorfrankierten Umschlag zurück.
Nur wenn das Quorum erreicht wird, darf die VG Wort in diesem Jahr Gelder ausschütten!

Coronavirus: Unterstützung durch VG Wort möglich

logo vg wort

logo vg wortWer durch Einnahmenausfälle infolge der Coronavirus-Epidemie in existenzielle Not gerät, erhält möglicherweise finanzielle Hilfe durch den Sozialfonds der VG WORT. Voraussetzung ist, dass er „urheberrechtlich geschützte Textwerke in nennenswertem Umfang“ nachweisen kann und Wahrnehmungsberechtigter der VG WORT ist. 

Möglich sind laut den Richtlinien des Sozialfonds einmalige Zuwendungen, monatliche laufende Zuwendungen, sonstige finanzielle Zuwendungen und gegebenenfalls zinslose Darlehen.

Weitere Informationen stehen auf der Unterseite der VG WORT, auf der sich auch ein Link zum Kontaktformular für weitere Fragen findet.

Wir danken unserem früheren Landesvorsitzenden Matthias Kehle für den wertvollen Hinweis.

Diskussionsgrundlage zum Urheber-Recht

VS+Schillers+Reisefede

Die VG Wort hat ein Positionspapier zum Urheberrecht erarbeitet.

Darin heißt es unter anderem:

„Analoge und digitale (!) Privatkopien sind gesetzlich erlaubt. Die einschlägigen Regelungen im Urheberrechtsgesetz ermöglichen Vervielfältigungen für private Zwecke, sehen aber gleichzeitig eine angemessene Vergütung der Urheber vor. Diese wird durch die pauschale Geräte- und Speichermedienvergütung der Hersteller und Importeure sowie die Betreibervergütung bestimmter Großbetreiber von Vervielfältigungsgeräten sichergestellt. An diesem einfachen und nutzerfreundlichen Vergütungssystem ist festzuhalten. Es ist mit Blick auf neue Kopiermöglichkeiten im Internet, wie insbesondere beim Cloud-Computing, fortzuentwickeln. Digitale Privatkopie: Ja. Aber nur gegen eine angemessene Vergütung!“

und

„Hände weg von Schutzfristen: Die Vorschläge im politischen Raum für eine Verkürzung der gesetzlichen Schutzfristen stoßen auf völliges Unverständnis vieler Urheber. Eine Schutzfristenverkürzung würde das
geistige Eigentum der Urheber deutlich entwerten ohne von wirklichem Vorteil für die Allgemeinheit zu sein. Natürlich kann Sacheigentum und geistiges Eigentum nicht einfach gleichgesetzt werden. Aber auch das geistige Eigentum ist verfassungsrechtlich geschützt und kann nicht – wie teilweise gefordert – massiv verkürzt werden. Es trifft auch nicht zu,dass die bestehenden Schutzfristen lediglich den Verwertern zu Gute kommen. Jede Verkürzung des Urheberrechts schwächt auch die Position des Urhebers. Ohne Urheberrecht hat er nichts, worauf er sich gegenüber Dritten berufen kann. Und: Auch Urheber wollen ihren Erben etwas hinterlassen. Häufig genug handelt es sich bei ihren geschützten Rechten um die zentralen Vermögensgegenstände. Dabei muss es bleiben.

Die ganze Erklärung finden Sie hier als PDF Datei: herunterladen

VG WORT Goethestraße 49 80336 München
Telefon (089) 51 41 20 Telefax (089) 5 14 12 58
Büro Berlin: Köthener Straße 44 10963 Berlin
Telefon (030) 2 61 38 45/2 61 27 51 Telefax (030) 23 00 36 29
E-Mail: info@vgwort.de Internet: http://www.vgwort.de/
Geschäftsführender Vorstand: Rainer Just Dr. Robert Staats

VS Baden-Württemberg