Literaturwettbewerb: SchreibArbeit

SchreibArbeit

Im Rahmen der 34. baden-württembergischen Literaturtage in Böblingen Sindelfingen veranstaltet die vhs Böblingen-Sindelfingen den Literaturwettbewerb SchreibArbeit.

In Böblingen und Sindelfingen denkt man bei Begriffen wie „Klassiker“ und „Neuerscheinungen“ nicht nur an Literatur, sondern auch an Technologie, Entwicklung, Design und Arbeit. 
Der Literaturwettbewerb SchreibArbeit möchte literarisch Arbeit und Technologie ebenso reflektieren wie die Arbeit des Schreibens, die sich wiederum selbst durch die Errungenschaften moderner Technik verändert hat. Prämiert werden Texte, die sich mit mindestens einem der Themen Arbeit, Technologie, Schreiben oder literarische Produktion auseinandersetzen.Teilnahmebedingungen
Mit dem Literaturpreis SchreibArbeit werden baden-württembergische Autorinnen und Autoren ausgezeichnet, die eines der Themen in besonderer Weise bearbeitet haben.
Zur Teilnahme am Wettbewerb können literarische Texte aller Gattungen eingereicht werden, die einen Bezug zu dem Thema des Wettbewerbs SchreibArbeit aufweisen und bislang noch nicht veröffentlicht wurden. Die Texte dürfen maximal 15 Seiten umfassen (ca. 2.800 Zeichen je Seite). Die eingereichten Texte werden von einer neutralen Fachjury beurteilt und prämiert.
Für die besten Arbeiten werden drei Preise in Höhe von insgesamt 7.500 Euro vergeben. Die Autorinnen und Autoren räumen dem Veranstalter das ausschließliche und unbefristete Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des eingesandten Textes ein. Eine Auswahl der eingereichten Texte wird veröffentlicht. Benachrichtigt werden Autorinnen und Autoren, deren Texte prämiert bzw. für die Veröffentlichung vorgesehen werden.
Die Bewerberinnen und Bewerber senden bitte in einer E-Mail mit zwei Anhängen den Wettbewerbstext (erster pdf-Anhang; Dateiname=Titel ohne Namensangabe) sowie Kontaktdaten, Kurzbiografie und Werkverzeichnis (zweiter pdf-Anhang; Dateiname=Nachname-Vorname) per E-Mail an:
schreibarbeit2017@vhs-aktuell.de
Einsendeschluss ist der 31. Mai 2017.
Es gilt das Datum des Maileingangs.
VS Baden-Württemberg