Rasche Nothilfe für Selbständige notwendig

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Viele Selbstständige ohne Beschäftigte geraten durch die Absage noch nicht vertraglich vereinbarter Veranstaltungen wegen der Schutzmaßnahmen vor dem Coronavirus in eine existenzbedrohende wirtschaftliche Situation.

Zahlreiche Betroffene sehen sich unmittelbar von Insolvenz bedroht. Darauf macht die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) aufmerksam. »Uns erreichen zahlreiche Hilferufe von unseren selbstständig erwerbstätigen Mitgliedern aus der Bildungsbranche durch Absage von Seminaren, von Medien- und Kulturschaffenden etwa durch Absage von Lesungen, Aufführungen oder Produktionen, aus der Veranstaltungsbranche oder von Ein-Personen-Reiseunternehmen«, beschreibt das zuständige ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz die Sachlage.

Da vielen Selbstständigen der Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung verschlossen ist, sind diese Erwerbstätigen im Falle der Auftragslosigkeit auf das Arbeitslosengeld II angewiesen.

Deswegen fordert ver.di, diesen Ein-Personen-Unternehmen für die individuell unverschuldeten Notlagen – vergleichbar den durch das Kurzarbeitergeld gestützten Wirtschaftsunternehmen – Liquiditätshilfen zur Verfügung zu stellen. Dabei spricht sich ver.di für branchenübergreifende Lösungen aus. »Diese Unterstützungsangebote sollten sehr zeitnah und zielgenau greifen«, so Schmitz, »und so ausgestaltet werden, dass in Notlagen auch Einzelunternehmerinnen und -unternehmer schnell, leicht und möglichst unbürokratisch an diese Hilfen kommen können.«

Konkrete Vorschläge hat ver.di zu Unterstützungskrediten etwa durch erleichterte Mikrokreditvergabe erarbeitet. Eine vorübergehende unbürokratische Absenkung der Sozialversicherungsbeiträge würde die Selbstständigen bei den Fixkosten ebenso entlasten wie die für den Staat kostenneutrale Maßnahme der Senkung oder auch des Verzichts auf die für Selbstständige üblichen Einkommenssteuer-Vorauszahlungen. »Bei den von uns vorgeschlagen Maßnahmen müssen die Betriebsvermögen ebenso gesichert werden wie auch private Rücklagen etwa zur Alterssicherung«, fordert Schmitz und hebt hervor: »Das Wichtigste ist, dass jetzt schnell gehandelt wird.«

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zur ver.di-Pressemeldung vom 13. März 2020

VS Baden-Württemberg