Urheber first

VS+Schillers+ReisefedeBeim Leistungsschutzrecht muss gelten: Urheber first!

Berlin, 28. November 2012 / Frank Werneke fordert angemessene Beteiligung der Urheber an den von Verlagen geforderten Geldern von Suchmaschinen.

„Wenn Suchmaschinenbetreiber künftig eine Abgabe für die Verwendung von geschützten Verlagsinhalten zahlen müssen, dann müssen die Urheberinnen und Urheber dieser Inhalte einen fairen Anteil an den Einnahmen erhalten“, erklärte Frank Werneke, stellvertretender Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), anlässlich der morgen stattfindenden ersten Lesung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung im Bundestag. „Es sind die Kreativen in den Redaktionen, die ein journalistisches Produkt überhaupt erst zustande bringen, auf das ein Anbieter wie Google später verlinken kann“, so Werneke weiter. Deshalb seien die Abgeordneten aufgefordert sicherzustellen, dass die Urheberinnen und Urheber zu mindestens 50 Prozent an den Einnahmen beteiligt würden. Im Gesetzentwurf ist bisher lediglich von einer „angemessenen Beteiligung“ die Rede. Zudem müsse im Gesetz klar geregelt werden, dass die Ansprüche der Urheberinnen und Urheber über das bewährte System einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen würden. Der Gesetzentwurf trifft hierzu keinerlei Aussage.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Google-Kampagne gegen das Leistungsschutzrecht konstatierte der ver.di-Vize: „Hier macht ein weltumspannender Konzern Politik und droht vollkommen überzogen mit dem Ende der Informationsfreiheit. Dabei ist Google mitnichten neutral, sondern verdient mit den Inhalten von Urheberinnen und Urhebern sein Geld.“

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