„Ausgefallen“ – Förderung

Das Förderprogramm „Neustart Kultur“  bekommt eine neue Facette. Für Autorinnen und Autoren, die in den Jahren 2020 und 2021 ein Buch veröffentlicht haben und wegen der Corona-bedingten Einschränkungen Einnahmeausfälle hatten, greift das Fördermodul „Ausgefallen!“. Das wird aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien realisiert und eine Kompensation für ausgefallene Lesungen oder andere Veranstaltungen darstellen.
Bewerben können sich Autor*innen, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 30. Juni 2021 ein deutschsprachiges literarisches Buch in einem Verlag veröffentlicht haben, der Mitglied im Börsenverein des Deutschen Buchhandels ist oder ein eigenständiges Verlagsprogramm mit mindestens drei Autor*innen verlegt. Publikationen im Eigenverlag sind ausgeschlossen. Neben Belletristik (erzählende Literatur, Lyrik, Kinder- und Jugendbuch, grafische Literatur) werden auch Essayistik und literarische Biografien gefördert. Nicht gefördert werden Übersetzungen, Sachbücher, Fachbücher, wissenschaftliche Werke und dramatische Texte. Mehr dazu hier.

VS Baden-Württemberg