Urheberrecht

VS fordert faires Urheberrecht

blogger image 1190979023Es geht darum, ab wann Autor/innen von einem Verlag die Rechte an ihren Texten zurückfordern können, um sie anders oder auch selbst zu vermarkten.

Medieninformation Berlin, 18. Februar 2016
VS fordert befristete Rechteübertragung
Differenzierte Lösungen für funktionierende Verlagslandschaft

Anlässlich einer gemeinsamen Beratung zum Entwurf eines „Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruches der Urheber auf angemessene Vergütung“ haben der Bundesvorstand des VS und die VS-Landesvorsitzenden insbesondere folgende Punkte noch einmal nachdrücklich bestätigt.

Schon seit 2002 steht der Anspruch auf angemessene Vergütung im Urheberrechtsgesetz. Bisher konnte die Höhe von angemessenen Vergütungen für literarische Texte und Übersetzungen jedoch branchenweit nicht durchgesetzt, sondern nur mit einzelnen Verlagen bestimmt werden. Eine Reform des Urhebervertragsrechts ist deswegen dringend erforderlich. Die Vorschläge aus dem Referentenentwurf gehen insoweit in die richtige Richtung.

„Gerade wir als Autorinnen und Autoren schaffen in unserem Leben eine begrenzte Anzahl an Werken und wollen auf deren Verwertung mehr Einfluss nehmen können. Selbstverständlich sind wir bereit, bei den Verhandlungen auch die differenzierte Struktur der Branche zu berücksichtigen und differenzierte Lösungen zu finden. Es geht uns um den Erhalt einer funktionierenden Verlagslandschaft, insbesondere auch mit kleineren Verlagen, die der Vielfalt der Literaturen dienen.“
„Wir wollen, dass unsere Mitglieder wieder an die Rechte an ihren Werken 20 kommen können. Um Vertragspartner auf Augenhöhe zu werden, plädieren wir für die Rückholbarkeit der Rechte“, so die VS-Vorsitzende Eva Leipprand. Die Autorinnen und Autoren befürworten den im Entwurf vorgesehen Rückruf von Nutzungsrechten nach dem Ablauf von fünf Jahren. So kann die Aufnahme von konstruktiven Verhandlungen gefördert werden.

Aus Sicht des VS bedarf auch die Frage des rechtlichen Charakters eines „Nutzungsvertrags“ für ein digitales Buch dringend einer gesetzlichen Klärung. Auch ohne die Verkörperung auf Papier und zwischen Buchdeckeln handelt es sich bei E-Books um Texte geistiger Schöpfung, die mit Unterstützung von Lektoraten und Verlagen zu Büchern werden und die als Güter der Kultur zu behandeln sind. Wir fordern deswegen, dass das E-Book rechtlich als Buch und damit Kulturgut und nicht als Dienstleistung behandelt wird. Das gilt für die Frage der Buchpreisbindung ebenso wie für die mehrwertsteuerliche Behandlung.

Die vollständige Stellungnahme des VS zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums findet sich unter nachfolgendem Link:
http://vs.verdi.de/themen/nachrichten/++co++5a28f188-acd3-11e5-8675- 525400ed87ba.

Der Bundesvorstand informiert zur neuen Urheberrechts-Diskussion

buch
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in einigen Presseartikeln und im Netz ist die Rede von einem „Offenen Brief zum Urheberrecht an die Bundesregierung“. Zunehmend erhalten jetzt auch Autorinnen und Autoren diesen Brief von „ihren“ Verlagen, mit der Bitte, ihn zu unterzeichnen.
Der VS Bundesvorstand fordert alle Kolleginnen und Kollegen auf dies nicht zu tun.
 Ein Aufruf macht die Runde. Autorinnen und Autoren werden von „ihren“ Verlagen gebeten, einen Brief zur Urhebervertragsrechtsnovelle des Bundesjustizministeriums zu unterzeichnen. Der Bundesjustizminister Maas hat den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruches der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ vorgelegt. Damit soll das Urhebervertragsrecht von 2002 im Interesse auch der Autorinnen und Autoren verbessert werden.
In der Vorbereitung dieses Gesetzentwurfs hat sich der Bundesjustizminister mit vielen Urheberinnen und Urhebern und Kreativen aller Sparten beraten. Auch mit den Vorsitzenden vom VS und dem Übersetzerverband. Es ist gelungen, den Justizminister zu bewegen, deutliche Verbesserungen im Referentenentwurf zu verankern.
Wichtig ist unter anderem, dass Auskunftsansprüche normiert, die Verbandsklage gestärkt und die Schlichtung beschleunigt werden. Eine Steilvorlage für die Kreativen und ihre Verbände liefert der Vorschlag des Justizministers mit einem bedingten Rechterückruf nach 5 Jahren.
Hiergegen läuft der Börsenverein Sturm. Nach seiner Auffassung ist der Schriftstellerverband VS nicht ermächtigt, gemeinsame Vergütungsregeln abzuschließen, „die eine Außenseiterwirkung auf Nichtmitglieder entfalten würden und dadurch eine große Zahl von Urhebern um die Möglichkeit bringen würden, von ihren gesetzlich verbrieften Rechten Gebrauch zu machen.“ Das ist falsch. Der VS ist ermächtigt und hat bereits mit einer Gruppe von Verlagen die Vergütungsregeln Belletristik aufgestellt. Genau solche Vergütungsregeln durch Verbände der Urheber sind aber der leitende – und von Bundesverfassungsgericht gestützte – Kerngedanke des Urhebervertragsrechtes, das schon bei seiner Genese 2002 von den Verlagen abgelehnt wurde. Einen Verlust von „gesetzlich verbrieften Rechten“ können Vergütungsregeln nicht mit sich bringen.
Bei den Verhandlungen zu einer Novellierung des Normvertrages, die wir vor gut einem Jahr abgeschlossen haben, hielten die Verlage eisern an der Regelung fest, die Gesamtdauer der Urheberrechtsverwertung auf 70 Jahre über den Tod der Autorin oder des Autors hinaus festzuschreiben. Von Seiten des VS haben wir kürzere Zeiten im Interesse der Urheberinnen und Urheber gefordert, mit der Bereitschaft für flexible Reglungen entsprechend den spezifischen Branchenbedingungen.
Durch Vergütungsregeln kann der im Entwurf vorgesehene Rechterückruf nach 5 Jahren durchaus auch branchenspezifisch ausgestaltet werden. Diesen Weg aber will der Börsenverein nicht gehen, die Verlage sollen erneut und weiterhin mit den einzelnen Autoren verhandeln und die Vertragsdauer diktieren können. Die Konsequenzen zum Nachteil der Autorinnen und Autoren dürften jedem Betroffenen zur Genüge bekannt sein.
Es ist uns allen bewusst, dass Urheberinnen und Urheber für den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Werke auf Verleger, Produzenten, Vermittler und andere Verwerter angewiesen sind. Aber eine „ewige“ Rechteübertragung zu Lasten der Autorinnen und Autoren kann dafür nicht unsere Lösung sein. Wir sind bereit, gemeinsam praktikable Wege in Verhandlungen zu finden.
Die Verlage argumentieren andererseits mit den stattfindenden Veränderungen im Buchmarkt. Wir teilen mit ihnen durchaus die Einschätzung, dass große Konzerne wie z. B. Amazon hier ihr Geschäft machen wollen. Vor Amazon und Konsorten müssen sich nur Verlage fürchten, die Autorinnen und Autoren schlecht behandeln: Niemand wird nach 5 Jahren zu solchen Unternehmen wechseln, wenn der Verlag anständige Konditionen vereinbart hat. Autorinnen und Autoren wissen die Leistungen von Verlagen durchaus zu schätzen. Gegen die Politik Amazons gehen wir schon lange massiv an. Gern machen wir das auch mit den Verlagen, das setzt allerdings gemeinsam gefundene faire Vergütungsregelungen voraus.
Wir bitten alle Mitglieder nachdrücklich, den offenen Brief gegen die Regelung im Referentenentwurf nicht zu unterzeichnen. Wenn das bedingte Rückrufsrecht fällt, ist uns die entscheidende Möglichkeit genommen, auf faire gemeinsame Vergütungsregelungen zu drängen und diese im Interesse beider Vertragsseiten abzuschließen.
Bitte unterstützt mit uns gemeinsam das Zustandekommen eines verbesserten Urhebervertragsrechtes, wie es der Justizminister vorschlägt. Unterzeichnet den offenen Brief nicht!
In der kommenden Woche werden wir dem Justizminister unsere Stellungnahme zum Referentenentwurf übermitteln und auch für euch auf der Homepage veröffentlichen.
Mit besten Grüßen
VS-Bundesvorstand

Urheberrecht – jetzt eingreifen und mitdiskutieren

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
buch

Eure Erfahrung ist gefragt! 
Derzeit werden in Brüssel die Weichen für die Reform für ein zukünftiges Urheberrecht gestellt. Die deutsche Piratin und Europaabgeordnete Julia Reda hat den Zug auf die Schiene gestellt, indem sie – als Berichterstatterin des Parlaments zum Urheberrecht – vor wenigen Tagen einen Entwurf für eine Entschließung des Parlaments vorgelegt hat.
Der Report erweckt den Eindruck, als liege der Schwerpunkt im Interessen der „Nutzer“ – denn aus dem Papier geht hervor, dass die Rechte von Urhebern durch eine Vielzahl neuer Ausnahmen und – teilweise sehr unkonkreter – Schranken begrenzt werden sollen, schweigt sich jedoch neben der Phrase, dass Urheber angemessen vergütet werden sollen, darüber aus, wie und von wem Urheberinnen und Urheber in Zukunft bezahlt werden sollen.                                                                             
In unserer Stellungnahme als ver.di haben wir kritisiert, dass die Interessen der Urheberinnen und Urheber in vielen Punkten außen vorgelassen wurden – und waren mit dieser Kritik offenbar nicht allein, denn nun geht Julia Reda aktiv auf die Kreativen zu und bittet um aktive Beteiligung und Meinung. Von Euch will sie wissen: „Wo würden ihre Prioritäten bei einem Update des Urheberrechts liegen?“ 

Auf ihrer Internetseite fordert sie Euch auf: „Lasst mich Eure Ihre Meinung wissen: Was ist Euch wichtig? Welche konkreten Probleme habt Ihr mit dem jetzigen Urheberrecht? Schreibt mir an julia.reda@ep.europa.eu Alle Mails werden selbstverständlich vertraulich behandelt!“
Bitte nehmt Euch die Zeit – und dies möglichst bald. Es geht um Eure Rechte, um Euer Einkommen!
Mit kollegialen Grüßen
Valentin
Valentin Döring
Bereich Medien / Urheberrecht
ver.di Bundesverwaltung
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin

Kultur ist keine Freihandelsware

Kulturelle+Ausnahme

Das Urheberrecht und die Buchpreisbindung könnten fallen. 

Der VS und und die Buchverleger wehren sich gegen das geplante Freihandelsabkommen der EU mit den USA. Denn dabei wird auch über Kultur verhandelt, alles ziemlich geheim. Die Gefahr besteht, dass die europaweite Buchpreisbindung fällt. Das bedeutet den Untergang kleiner Verlage und kleiner Buchhandlungen. Denn billige Bücher werden sich nur die Großen leisten können.

In dem Abkommen soll der Kulturbereich ähnlich wie die Automobilindustrie oder Landwirtschaft behandelt werden. Das geht nicht. Es könnte auch bedeuten, dass das Urheberrecht aufgeweicht wird.

Die Europäische Union verhandelt seit Juli 2013 nicht-öffentlich über das Transatlantische Freihandels- und Investitionsabkommen (TTIP), um Handelsbarrieren in verschiedenen Wirtschaftsbranchen
abzubauen. Nicht einmal der Bundestag weiß über die Einzelheiten Bescheid.

Hier die Presserklärung von VS und Börsenverein (als pdf): 

Kulturelle Ausnahme jetzt!

Der Verband deutscher Schriftsteller in ver.di (VS) und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels verlangen Transparenz bei den aktuellen Verhandlungen über das transatlantische Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den USA (TTIP). Sie fordern in einer gemeinsamen Erklärung die Bundesregierung und Entscheidungsträger in der EU auf, für die aktuellen Gespräche eine umfassende kulturelle Ausnahme bei der EU-Kommission nachzuverhandeln, den Verhandlungsstand zum Thema Kultur und Medien kontinuierlich offenzulegen, Transparenz für alle Verhandlungsbereiche zu schaffen sowie die Beteiligung der Zivilgesellschaft zu ermöglichen und den deutschen Bundestag in alle Verhandlungsschritte einzubeziehen.
»Kunst, Kultur und Bildung in Europa sind nicht verhandelbar. Es ist nicht nachvollziehbar, dass für den Bereich der Kultur bei den Freihandelsgesprächen bislang keine Ausnahme gemacht wurde. Nachdenklich macht zudem die Intransparenz, mit der verhandelt wird. Wer nichts zu verbergen hat, kann die Öffentlichkeit an den Diskussionen auch beteiligen«, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.
»Als Unterzeichnerstaat muss Deutschland dafür sorgen, dass die UNESCO Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen beim Freihandelsabkommen beachtet wird. Deshalb müssen alle kulturellen Bereiche aus dem Anwendungsbereich explizit ausgenommen werden«, erklärte Heinrich Bleicher-Nagelsmann, Bundesgeschäftsführer VS in ver.di.

Für den VS und den Börsenverein ist diese Initiative Bestandteil einer künftig engeren Zusammenarbeit bei kulturpolitischen Fragen. Erst im Januar beschlossen beide Interessenvertretungen einen neuen Normvertrag, in dem auch die Rechte der elektronischen Verwertbarkeit geregelt werden. Er wurde heute unterzeichnet.

Berlin, 6. Februar 2014

Kontakt für die Medien:

Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
Claudia Paul, Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon +49 (0) 69 1306-293, E-Mail: paul@boev.de
Thomas Koch, Presse-Referent
Telefon +49 (0) 69 1306-292, E-Mail: t.koch@boev.de

Verband deutscher Schriftsteller
Heinrich Bleicher-Nagelsmann, Bundesgeschäftsführer
Telefon +49 (0) 30 6956-2327, E-Mail: vs@verdi.de

Das Urhebervertragsrecht durchsetzungsstark gestalten

verdi+pressemitteilungenDas fordert der stellvertretende Vorsitzende von ver.di, Frank Werneke.

»Urheberinnen und Urheber tragen in Deutschland noch immer die ‚rote Laterne‘, wenn es um die Durchsetzung von Mindestvergütungen geht«, so Frank Werneke anlässlich des UNESCO-Welttages des Buches und Urheberrechts. Die Politik müsse endlich Instrumente schaffen, die Urheberinnen und Urhebern sowie ausübenden Künstlerinnen und Künstlern ihren gesetzlich verankerten Anspruch auf angemessene Bezahlung sicherten.
Berlin, 22.4.2013

Grüne legen Urheberrechts-Konzept vor

VS+Schillers+Reisefede
Abmahnungen deckeln – Bagatellklausel einführen – keine Kulturflatrate 
Das sind die Stichworte der Ergebnisse, welche die Projektgruppe „Urheberrecht“ der Bundestagsfraktion der Grünen hat nach einem Jahr Arbeit vorgestellt hat. 

*Demnach sollen die Grünen den Streitwert bei Urheberrechtsverletzungen durch Privatleute zum privaten Gebrauch auf 700 Euro begrenzen. Die im Entwurf des Bundesjustizministeriums genannte Obergrenze von 1.000 Euro finden die Grünen zu hoch. 

*Außerdem wollen die Grünen den bereits geltenden Auskunftsanspruch beschränken. Derzeit können Rechteinhaber (Urheber) beim Zugangsanbieter Name und Anschrift hinter einer IP-Adresse erfragen. Das wollen die Grünen nur noch gestattet sehen, wenn Nutzer das Urheberrecht „im geschäftlichen Verkehr“ verletzen. Ob diese Formulierung nicht besser durch „im gewerblichen Verkehr“ ersetzt werden muss, müssen die Juristen klären.

*Und die Grünen wollen eine Geringfügigkeitsregelung einführen. Dem Entwurf zufolge soll nicht bestraft werden, wer Werke oder deren Umgestaltung nur in geringer Zahl zum privaten Gebrauch verfielfältigt, also an ein begrenze Zahl von persönlichen Freunden weitergibt. „Wir wollen den Staatsanwalt nicht auf die Schulhöfe schicken“, heißt es zur Begründung.

*Die so genannte Kulturflatrate ist auf Eis gelegt. Sie widerspricht wohl dem EU-Recht. Die Idee bedeutet, dass das Tauschen von Inhalten (Musik, Videos, Büchern) in P2P Netzen (also Netzwerken gleichberechtigter Computer) generell erlaubt wäre, ohne dass die Urheber dort Ansprüche erheben könnten. Dafür müssten die Nutzer eine Pauschalgebühr ähnlich einer Rundfunkgebühr entrichten. Die Gelder würden über Verwertungsgesellschaften (Gema VG-Wort) an die Urheber ausgeschüttet.

Der VS begrüßt, dass die Grünen zumindest zunächst von der Kulturflatrate abgerückt sind. Das vorliegende Konzept finden wir sehr interessant. (Christine Lehmann)

Ausführlich nachzulesen bei Heise online

Hackerangriff auf Initiative Urheberrecht

VS+Schillers+Reisefede

Computersabotage
statt inhaltliche Auseinandersetzung ist der falsche Weg

Berlin, 12. Februar 2013: Mit einer so genannten Denial of Service-Attacke wurde in den vergangenen Stunden das Webangebot der Initiative Urheberrecht [LINK], einem Zusammenschluss von über 30 Urheberorganisationen, lahmgelegt.

Unbekannte brüsten sich unter anderem über Twitter, sich daran beteiligt zu haben. »Wer Computersabotage wählt, anstatt sich mit Argumenten einer inhaltlichen Auseinandersetzung zu stellen, disqualifiziert sich selbst«. Mit diesen Worten verurteilt Prof. Gerhard Pfennig, der Sprecher der Initiative Urheberrecht, diesen Angriff. Wenn nun jene Verbände und Gruppen attackiert würden, die dafür eintreten, dass Medien- und Kulturschaffende von ihrer Arbeit leben können, zeuge das von einem miserablen Demokratieverständnis. »Der urheberfeindliche Mythos von der Gratiskultur, das vermeintliche Ideal, sich fremde Werke kostenlos aneignen zu können, wird den Kreativen kaum die notwendigen angemessenen Honorare und Tantiemen herbeischaffen, die sie zum Überleben brauchen«, kritisiert Pfennig.

Wer Informationsangebote im Netz mit solchen Angriffen lahmlege, übe Zensur aus. Das sei das Gegenteil eines freien Netzes, so der Sprecher der Initiative.

Die Website http://www.urheber.info wird wieder freigeschaltet, sobald der Schaden am Server behoben ist.

In der Initiative Urheberrecht sind folgende Urheberorganisationen vertreten:
Allianz deutscher Designer (AGD) • Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK) • Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) • Bund Freischaffender Foto-Designer (BFF) • Bundesverband Filmschnitt-Editor (BFS) • Bundesverband freiberuflicher Kulturwissenschaftler (BfK) • Bundesverband Kinematografie (BVK) • Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive (BVPA) • Bundesverband der Film- und Fernsehregisseure e.V. (BVR) • Composers Club e. V. (CC) • Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju) • Deutsche Orchestervereinigung (DOV) • Deutscher Designertag • Deutscher Journalisten-Verband (DJV) • Deutscher Künstlerbund e.V. • Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) • Deutscher Komponistenverband • Deutscher Tonkünstlerverband (DTKV) • Dramatiker-Union • FreeLens e.V. – Freischreiber • Illustratoren Organisation e.V. • P.E.N. Zentrum Deutschland – Spiele-Autoren Zunft • Syndikat e.V. • Verband der Szenenbildner, Filmarchitekten und Kostümbildner (SFK) • Verband Deutscher Drehbuchautoren (VDD) • Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer (VdO) • Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke (VdÜ) • Verband deutscher Schriftsteller (VS) in ver.di • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) • Wissenschafts-Pressekonferenz (WPK)

Urheberrecht in Gefahr

VS+Schillers+Reisefede

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unsere Internationale UNI-MEI bittet uns um Unterzeichnung untenstehender Petition der SAA. Die Vizepräsidentin der Kommission Kroes plant einen Angriff auf das Urheberrecht. Euer Votum wird dringend gebraucht. Deadline ist der 5. Dezember!!!
Bitte jetzt gleich unterzeichnen und weiterverbreiten.
Mit Dank im Voraus und besten Grüßen
Heinrich

Heinrich Bleicher-Nagelsmann
Bereichsleiter Kunst und Kultur
ver.di Bundesvorstand | Fachbereich 8
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Dear members of the Cultural and Creative Industries platform,

Please excuse the bulk email to the whole platform, but I would like to draw your attention to a petition that we have launched to support Europe’s creators. As you may already be aware the college of Commissioner is holding an orientation debate on copyright on Wednesday 5th December. Put simply, this will be the moment when Vice-president Kroes pushes for a re-opening of the copyright Directive and potentially more exceptions and limitations of copyright and authors’ rights. The SAA has decided to launch a petition to call for the Commission to defend authors’ rights and copyright. You can see it here.

http://www.ipetitions.com/petition/support-authors/

Anyone can sign, whether you are a creator or someone who supports creators. Could we also ask you to promote this petition to your members?

Thank you for your support,

Das Schriftstelleressen

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findet auch in diesem Jahr am Samstag den 24. November wieder im Ratskeller in Stuttgart statt. Eingeladen sind alle Mitglieder des VS Baden-Württemberg. Wer teilnehmen will, sollte sich allerdings längst angemeldet haben. Nachmeldungen sind aber auch noch möglich. Eine gute Nachricht haben wir ja schon vorneweg versendet. Eva Ehrenfeld ist vom Ständigen Ausschuss des Landtags zur Rundfunkrätin des SWR gewählt worden. Damit besetzt der VS erstmals seit 15 Jahren wieder den Rundfunkratssitz, den der Verband sich mit dem Komponistenverband teilen muss. Wir haben versucht, den künftigen Oberbürgermeister von Stuttgart, Fritz Kuhn, einzuladen. Aber ob er kommt, ist noch ungewiss. Künftig wird er unser Gastgeber sein, und wir hoffen, dass die Tradition des Schriftstelleressens, das vom Rathaus ausgerichtet wird, erhalten bleibt. An das Essen schließt sich unsere Vollversammlung an.  Dabei wird es unter anderem um den Stand der Diskussion über das Urheberrecht gehen. Inzwischen wollen alle Parteien, auch die Piraten, die Urheberrechte stärken. Wir sind also derzeit nicht bedroht.
Christine Lehmann

Vorsicht mit Pressetexten in eurem Blog!

VS+Schillers+Reisefede

Autor/innen sollten auf ihren Internetseiten und Blogs künftig wohl besser keinerlei Pressetexte mehr stellen, auch nicht in Auszügen. 

Die Bundesregierung plant, das Urheberrechtsgesetz um einen Abschnitt zu erweitern, der „Schutz des Presseverlegers“ heißt. Hersteller eines so genannten Presseerzeugnisses, also die Verleger von Zeitungen, bekommen damit für ein Jahr das Recht, darüber zu entscheiden, ob der Text und vom wem er im Internet zitiert oder ebenfalls veröffentlicht werden darf. Im Klartext: Wenn ein Autor eine Rezension auf seinen Blog oder seine Internetseite stellt, läuft er Gefahr, eine Abmahnung zu bekommen. 
Zwar dürfen Pressetexte privat genutzt werden. Doch die Grenze zum Gewerblichen ist fließend und auch im Gesetzestext nur ungenau definiert. Es besteht die Gefahr, dass bereits ein Werbebanner oder ein Link zu einer gewerblichen Seite als gewerbliche Nutzung interpretiert wird. Zumal das Zitat einer glänzende Rezension von findigen Juristen auch als Werbung für die eigenen Bücher verstanden werden könnte, an deren Verkauf der Autor ja verdient. 
Kritiker befürchten, dass hier zugunsten der Zeitungsverlage eine Lex-Google geschaffen wurde, die uns Urhebern ebenfalls in die Beine grätscht. Die Hoffnung bleibt, dass dies, sollte es Gesetz werden, verfassungswidrig sein könnte. Denn es bevorzugt die Zeitungsverlage vor allen anderen Urhebern, die Inhalte ins Netz stellen und sich damit stillschweigend einverstanden erklären damit, dass andere es kopieren und nutzen. 
So stellt es jedenfalls Die Zeit-online dar. Aus den Gründen, die aus dem Artikel folgen, zitiere ich keinerlei Auszüge daraus, sondern setze nur den Link. Und sogar das könnte künftig kritisch werden.  http://www.zeit.de/digital/internet/2012-06/leistungsschutzrecht/komplettansicht
Christine Lehmann
VS Baden-Württemberg