Autoren helfen mit ihrer Stimme für Toleranz

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„Autoren helfen“ ist eine Initiative von deutschsprachigen Autorinnen und Autoren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die ihre kreativen Kräfte bündeln und sich für humanitäre und soziale Anliegen einsetzen wollen. 

Erdacht wurde „Autoren helfen“ von fünf Autorinnen und Autoren im September 2015.
Autoren helfen“ will eine Plattform sein, auf der sich jede Autorin und jeder Autor auf die eigene Weise einbringen kann. Sei es mit Texten, sei es mit Aktionen und Projekten jeglicher Art für den guten Zweck. Unter dem Motto „Autoren unterstützen Flüchtlinge“ stellen die Initiatoren die erste Kampagne dieser Plattform sehr bewusst unter das Motto „gegen Rassismus und für die Integration von Asylbewerbern“. 

Jeder und jede kann mitmachen. Wir brauchen starke Stimmen für Besonnenheit, Mitgefühl, Mut und Freundschaft.

Der Bundesvorstand informiert zur neuen Urheberrechts-Diskussion

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in einigen Presseartikeln und im Netz ist die Rede von einem „Offenen Brief zum Urheberrecht an die Bundesregierung“. Zunehmend erhalten jetzt auch Autorinnen und Autoren diesen Brief von „ihren“ Verlagen, mit der Bitte, ihn zu unterzeichnen.
Der VS Bundesvorstand fordert alle Kolleginnen und Kollegen auf dies nicht zu tun.
 Ein Aufruf macht die Runde. Autorinnen und Autoren werden von „ihren“ Verlagen gebeten, einen Brief zur Urhebervertragsrechtsnovelle des Bundesjustizministeriums zu unterzeichnen. Der Bundesjustizminister Maas hat den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruches der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ vorgelegt. Damit soll das Urhebervertragsrecht von 2002 im Interesse auch der Autorinnen und Autoren verbessert werden.
In der Vorbereitung dieses Gesetzentwurfs hat sich der Bundesjustizminister mit vielen Urheberinnen und Urhebern und Kreativen aller Sparten beraten. Auch mit den Vorsitzenden vom VS und dem Übersetzerverband. Es ist gelungen, den Justizminister zu bewegen, deutliche Verbesserungen im Referentenentwurf zu verankern.
Wichtig ist unter anderem, dass Auskunftsansprüche normiert, die Verbandsklage gestärkt und die Schlichtung beschleunigt werden. Eine Steilvorlage für die Kreativen und ihre Verbände liefert der Vorschlag des Justizministers mit einem bedingten Rechterückruf nach 5 Jahren.
Hiergegen läuft der Börsenverein Sturm. Nach seiner Auffassung ist der Schriftstellerverband VS nicht ermächtigt, gemeinsame Vergütungsregeln abzuschließen, „die eine Außenseiterwirkung auf Nichtmitglieder entfalten würden und dadurch eine große Zahl von Urhebern um die Möglichkeit bringen würden, von ihren gesetzlich verbrieften Rechten Gebrauch zu machen.“ Das ist falsch. Der VS ist ermächtigt und hat bereits mit einer Gruppe von Verlagen die Vergütungsregeln Belletristik aufgestellt. Genau solche Vergütungsregeln durch Verbände der Urheber sind aber der leitende – und von Bundesverfassungsgericht gestützte – Kerngedanke des Urhebervertragsrechtes, das schon bei seiner Genese 2002 von den Verlagen abgelehnt wurde. Einen Verlust von „gesetzlich verbrieften Rechten“ können Vergütungsregeln nicht mit sich bringen.
Bei den Verhandlungen zu einer Novellierung des Normvertrages, die wir vor gut einem Jahr abgeschlossen haben, hielten die Verlage eisern an der Regelung fest, die Gesamtdauer der Urheberrechtsverwertung auf 70 Jahre über den Tod der Autorin oder des Autors hinaus festzuschreiben. Von Seiten des VS haben wir kürzere Zeiten im Interesse der Urheberinnen und Urheber gefordert, mit der Bereitschaft für flexible Reglungen entsprechend den spezifischen Branchenbedingungen.
Durch Vergütungsregeln kann der im Entwurf vorgesehene Rechterückruf nach 5 Jahren durchaus auch branchenspezifisch ausgestaltet werden. Diesen Weg aber will der Börsenverein nicht gehen, die Verlage sollen erneut und weiterhin mit den einzelnen Autoren verhandeln und die Vertragsdauer diktieren können. Die Konsequenzen zum Nachteil der Autorinnen und Autoren dürften jedem Betroffenen zur Genüge bekannt sein.
Es ist uns allen bewusst, dass Urheberinnen und Urheber für den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Werke auf Verleger, Produzenten, Vermittler und andere Verwerter angewiesen sind. Aber eine „ewige“ Rechteübertragung zu Lasten der Autorinnen und Autoren kann dafür nicht unsere Lösung sein. Wir sind bereit, gemeinsam praktikable Wege in Verhandlungen zu finden.
Die Verlage argumentieren andererseits mit den stattfindenden Veränderungen im Buchmarkt. Wir teilen mit ihnen durchaus die Einschätzung, dass große Konzerne wie z. B. Amazon hier ihr Geschäft machen wollen. Vor Amazon und Konsorten müssen sich nur Verlage fürchten, die Autorinnen und Autoren schlecht behandeln: Niemand wird nach 5 Jahren zu solchen Unternehmen wechseln, wenn der Verlag anständige Konditionen vereinbart hat. Autorinnen und Autoren wissen die Leistungen von Verlagen durchaus zu schätzen. Gegen die Politik Amazons gehen wir schon lange massiv an. Gern machen wir das auch mit den Verlagen, das setzt allerdings gemeinsam gefundene faire Vergütungsregelungen voraus.
Wir bitten alle Mitglieder nachdrücklich, den offenen Brief gegen die Regelung im Referentenentwurf nicht zu unterzeichnen. Wenn das bedingte Rückrufsrecht fällt, ist uns die entscheidende Möglichkeit genommen, auf faire gemeinsame Vergütungsregelungen zu drängen und diese im Interesse beider Vertragsseiten abzuschließen.
Bitte unterstützt mit uns gemeinsam das Zustandekommen eines verbesserten Urhebervertragsrechtes, wie es der Justizminister vorschlägt. Unterzeichnet den offenen Brief nicht!
In der kommenden Woche werden wir dem Justizminister unsere Stellungnahme zum Referentenentwurf übermitteln und auch für euch auf der Homepage veröffentlichen.
Mit besten Grüßen
VS-Bundesvorstand

Ich habe keine Worte …

Paris

… und muss doch welche machen. Die Gewalt in Paris entsetzt mich. So viele Tote! Ich denke an alle, die Angehörige verloren haben, die in Krankenhäusern liegen und eine lange Rekonvaleszenz vor sich haben …

Mit Betroffenheit höre ich Journalist/innen und Kolleg/innen Politiker oder sich gegenseitig fragen, ob man sich jetzt vor Flüchtlingen schützen müsse, ob wir verzagen, ob wir nicht mehr sagen dürfen, „wir schaffen das?“, weil wir es gar nicht mehr schaffen wollen.

Das eine aber hat nichts miteinander zu tun. Ein terroristischer Angriff bewaffneter Extremisten ist etwas völlig anderes, als die Ankunft von Menschen, die vor Terror und Krieg fliehen.

Meine Nicht hat es heute auf den Punkt bebracht: »Seht ihr jetzt, wovor sie sich fürchten? Aufstehen! Unsere Werte nicht zerstören lassen!“

Das ist der einzige Zusammenhang, den man herstellen kann. Wer jetzt anfängt, die Genfer Konvention, unser Asylrecht und unsere tiefe demokratische Überzeugung, dass jeder Mensch menschenwürdig behandelt werden muss, infrage zu stellen, spielt dem Extremismus in die Hände, dem islamischen genauso wie dem rechten. 
Denkt sorgfältig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Gesellschaft braucht uns Schriftstellerinnen und Schriftsteller, damit wir sie daran erinnern, dass wir Menschen sind und menschlich fühlen. Wir lassen uns vor keinen weltanschaulichen Karren spannen, wir schauen genau hin, wir sehen den Menschen. Halten wir die Augen offen, ich bitte euch. 
Christine Lehmann

Forum für literarischen Austausch – Stuttgart

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Foto: Wolfgang Haenle
Das Forum für literarischen Austausch ist eine neue Plattform für Schriftstellerinnen und Schriftsteller, eigene Arbeiten und Konzepte – lyrischer oder prosaischer Natur – vorzustellen. Gleichzeitig können so Einblicke in die Praxis von Kolleginnen und Kollegen bei ihren Arbeiten und Vorgehensweisen gewonnen werden. Auch aktuelle Themen und Fragen rund ums Schreiben und Veröffentlichen können diskutiert werden. 
Bei unseren Treffen kann die Entwicklung von Projekten verfolgt werden, neu Interessierte können jederzeit einsteigen. Das Forum ist offen für alle Schreibende und wird von der Schriftstellerin Jutta Weber-Bock moderiert.

dienstags, 19:00 Uhr in der Gedok Galerie Stuttgart, Hölderlinstr. 17, 70174 Stuttgart (www.gedok-stuttgart.de)
nächste Termine: 27.10. und 24.11.2015 / 26.01. und 23.02.2016
Vorherige Anmeldung erbeten an Jutta Weber-Bock (jwb@weber-bock.de)

Für das Forum ist folgendes Vorgehen angedacht:
*** Für eine Vorstellungsrunde (60 Sekunden-Lesung) sollten die Teilnehmer/innen kürzere Texte oder Gedichte mitbringen.
*** Wer eigene Arbeiten vorstellen möchte, möge zwei bis drei Seiten Prosa (Normseite) bzw. Konzept oder zwei bis drei Gedichte (zehnfach kopiert) mitbringen.
*** Die Autorinnen und Autoren sollten sich vorab Fragen an die Diskussionsrunde überlegen; Ziel ist eine spontane Rückmeldung (Ersturteil) unter künstlerischen Gesichtspunkten.

Thaddäus-Troll-Preis geht an Carolin Callies

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Quelle, Schöffling & Co

für ihren Gedichtband „fünf sinne & nur ein besteckkasten“ (Schöffling & Co).

Der VS Baden-Württemberg gratuliert.

Hier die Begründung der Jury:

Carolin Callies, geboren 1980 in Mannheim, lernte Verlagsbuchhändlerin und studierte Germanistik und Medienwissenschaft in Mannheim. Sie ist im Verlagswesen tätig. Bisher veröffentlichte sie in Zeitschriften und Anthologien und war Teilnehmerin des open mike 2009 sowie dem Literarischen März in Darmstadt 2015. Carolin Callies lebt in Ladenburg bei Mannheim und Heidelberg.


Die Jury urteilt, dass Carolin Callies mit ihrem Lyrikband „fünf sinne & nur ein besteckkasten“ ein Debüt gelungen ist, das auf Anhieb einen eigenen, unverwechselbaren Ton anschlägt. Ihre Gedichte klingen nirgends epigonal oder bleiben der bloß privaten Gefühlswelt verhaftet, sie riskieren vielmehr viel, sprachlich wie thematisch. Callies geht von unserer heutigen Erfahrungswelt aus, die sie mit Traditionen konfrontiert und so neue Einblicke schafft. Sie wagt nie gehörte Wortfügungen, arbeitet mit assoziativen Lautklängen, die eine bezwingende Sprachmelodie erzeugen, und variiert mit schwarzem Humor Motive aus Märchen, Kinderliedern, Abzählreimen und dem Repertoire der klassischen Dichtung.

Der nach Thaddäus Troll (1914–1980), dem Mitbegründer des Förderkreises deutscher Schriftsteller in Baden-Württemberg, benannte Preis ist mit 10.000 Euro dotiert. Die Mittel stellt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Baden-Württemberg bereit. Ganz im Sinne Thaddäus Trolls, der sich Zeit seines Lebens nachhaltig für die Förderung von Schriftstellerkolleginnen und -Kollegen eingesetzt hat, sollen durch den Preis Autorinnen und Autoren mit erstem Wohnsitz in Baden-Württemberg gefördert werden, die noch am Anfang ihrer Karriere stehen, ebenso Genre, denen man mehr Öffentlichkeit wünscht.


Der Preis wird am 30. November in der Stadtbibliothek Stuttgart verliehen. Die Laudatio übernimmt der renommierte Literaturkritiker Richard Kämmerlings.

Förderkreis deutscher Schriftsteller in Baden-Württemberg
Ingrid Bussmann, Vorsitzende
Vivien van Straaten, Geschäftsführung
Neckarhalde 28
72070 Tübingen
FdSinBW@gmx.de www.schriftsteller-in-bawue.de
http://www.carolin-callies.de

Irseer Pegasus – jetzt bewerben

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Noch bis zum 20. Oktober können sich Autorinnen und Autoren für den Irseer Pegasus bewerben

Es ist das 18. Autorentreffen, bei dem zwei Literaturpreise verliehen werden.

Das Treffen findet Anfang Januar in im Kloster Irsee im Allgäu statt. Traditionell ermitteln die Autorinnen und Autoren unter sich einen Preisträger oder eine Preisträgerin. Außerdem vergibt die Jury einen Preis. Beide sind mit je 2.000 dotiert.

Hier der Link zur Seite des Irseer Pegasus

Eine Katastrophe für die Literatur

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Der Verband deutscher Schriftsteller, VS, hat das neue Vergütungsmodell des online-Händlers Amazon für Autoren scharf kritisiert. 

Die VS-Vorsitzende Leipprand sagte, es handle sich um einen Eingriff in den intimen Dialog des Lesers mit einem Buch. Amazon bezahlt seit Anfang des Monats Autoren von selbstverlegten E-Books nur noch pro tatsächlich gelesener Seite. Amazon kann dafür das Leseverhalten der Kunden auf dem Kindle-Lesegerät verfolgen und auswerten.

Amazon kontrolliert Gedankenfreiheit

VS sieht durch Amazons neues Bezahlmodell Lese verhalten überwacht und Autorenrechte beschnitten Auf scharfe Kritik bundesdeutscher Autorinnen und Autoren ist die Strategie von Kindle Unlimited (KU) und Kindle Owners‘ Lending Library (KOLL) gestoßen, ihre Autorinnen und Autoren nur noch nach gelesenen Seiten zu bezahlen. Voraussetzung dafür ist, dass Amazon das Leseverhalten seiner Kunden wie »big brother« verfolgt und auf Grundlage der erfassten Daten den Autoren nicht das gesamte heruntergeladene Buch vergütet, sondern nur die von den Kunden gelesenen Passagen.

»Dies ist ein kontrollierender Eingriff in den intimen Dialog des Lesers mit dem Buch und das damit verbundene Verhältnis zum Autor«, kritisiert Eva Leipprand, die Vorsitzende des Verbandes deutscher Schriftsteller VS. Der Bundesvorstand und die Landesvorsitzenden des Schriftstellerverbands VS in ver.di hatten auf ihrer jüngsten Sitzung in Göttingen die Vorgehensweise von Amazon kritisch diskutiert. Sie waren sich einig, dass dieses System bei einer weiteren Verbreitung eine Katastrophe für die Literaturlandschaft bedeute und die Gedankenfreiheit der Leser und Autoren einem fortschreitenden rein ökonomisch orientierten Zugriff unterwerfe.

20 Damit drohe eine außerordentliche Gefahr für den durch individueles Leseverhalten geprägten Schreibprozess der Autoren. Er müsse prioritär darauf gerichtet sein, die Leserinnen und Leser kontinuierlich im »Cliffhängerstil« von einer Seite zur nächsten zu treiben.

Weitere Themen der VS-Vorstandssitzung waren die Wahrung der Autorenrechte in Zeiten der Digitalisierung, die konkrete Vernetzung mit anderen europäischen Interessenverbänden im Bereich Literatur und Kunst sowie die Absage an das geplante Handelsabkommen TTIP mit den USA.

Die VS-Vorsitzende erklärte: »Das Buch darf, während Digitalisiesierung und Globalisierung fortschreiten, nicht den Marktkräften und ihren Gesetzmäßigkeiten überlassen bleiben.«

Mindestlohn für Literaten?

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Freiberufliche Leistungen im Kulturbereich müssen endlich angemessen vergütet werden
Deutscher Kulturrat fordert Bund, Länder und Kommunen auf, ihre Verantwortung wahrzunehmen
Berlin, den 30. Juni 2015. Die Entlohnung freiberuflicher Leistungen im Kulturbereich ist vielerorts vollständig unangemessen. Das gilt leider auch bei der Beauftragung von Freiberuflern aus dem Kultur- und Medienbereich durch Bund, Länder und Kommunen. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, sieht die Öffentliche Hand in der Verantwortung, mit gutem Bespiel bei der angemessenen Vergütung freiberuflicher Leistungen im Kulturbereich voranzugehen. 


In diesem Jahr wurde mit der Verabschiedung des Mindestlohngesetzes für abhängig Beschäftigte eine unterste Grenze der Bezahlung gesetzlich festgelegt. Selbständige und freiberufliche Arbeit folgt aber anderen Grundsätzen als abhängige Beschäftigung. Nur in wenigen freien Berufen des Kultur- und Medienbereichs, wie beispielsweise bei den Architekten, bestehen gesetzliche Vorgaben zur Honorierung der Leistungen. Für die Mehrzahl der Freiberufler im Kultur- und Medienbereich gibt es keine vergleichbaren Vorgaben. Verschiedene Berufsverbände haben daher für ihr spezifisches Arbeitsfeld Honorarempfehlungen oder Handreichungen zur Berechnung der freiberuflichen Leistungen erstellt. Diese Empfehlungen und Handreichungen tragen den unterschiedlichen Leistungen bzw. Honorarbestandteilen der freiberuflichen Arbeit Rechnung und erläutern die Kalkulation freiberuflicher Arbeit.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Freiberufliche Leistungen im Kulturbereich müssen endlich angemessen vergütet werden. Die Öffentlichen Hände, Bund, Länder und Kommunen, müssen hier mit gutem Beispiel vorangehen. Sie selbst dürfen nur Aufträge an Freiberufler aus dem Kultur- und Medienbereich vergeben, wenn die angemessene Vergütung sichergestellt ist. Außerdem müssen sie die in ihrer Trägerschaft befindlichen Kultureinrichtungen finanziell so ausstatten, dass diese freiberufliche Leistungen angemessen vergüten können und sie dürfen nur Zuwendungen an Einrichtungen gewähren, wenn diese eine angemessene Vergütung freiberuflicher künstlerischer Leistungen garantieren. Bislang nehmen Bund, Länder und Kommunen ihre Verantwortung in dieser Frage nur unzureichend wahr.“

Deutscher Kulturrat e.V.
Mohrenstr. 63
10117 Berlin

Ausschreibung Hannsmann-Poethen-Literaturstipendium

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Stuttgart schreibt 2015 erstmals das Hannsmann-Poethen-Literaturstipendium aus. Es wird im zweijährigen Turnus als Tandem-Stipendium an eine Autorin oder einen Autor und an eine Künstlerin oder einen Künstler einer anderen Kunstsparte vergeben.

Das Stipendium im Wert von 15 000 Euro umfasst zusätzlich die Mietkosten für einen dreimonatigen Aufenthalt in Stuttgart.

Das Literaturstipendium ist spartenübergreifend und bringt Literatur mit anderen Kunstformen wie Malerei, Musik, Theater, Film, Neue Medien, Comics, Graphic Novels, Hörspiel und Kinder- und Jugendliteratur zusammen. Damit soll die literarische, aber auch die gesamte kulturelle Szene weiter belebt und für neue, ungewohnte Erfahrungen geöffnet werden.

Die Ausschreibung richtet sich an ein Künstler-Tandem oder Kollektiv, deren Projekt neben der künstlerischen Wertigkeit auch einen gesellschaftskritischen und gegenwartsorientierten Ansatz spiegelt und in die Stadt hinein wirkt. Die Künstler/innen sollen ohne Produktionsdruck arbeiten und sich professionell weiter entwickeln können. Angesprochen sind Bewerber/innen aus dem deutschsprachigen Raum mit einem Bezug zu Stuttgart und dem Nachweis von mindestens einer Veröffentlichung in einem etablierten Verlag als Buch, Theaterstück, Hörspiel, Drehbuch oder einer anderen Medienarbeit. Publikationen im Selbstverlag oder als Book-on-Demand finden keine Berücksichtigung.

An die Förderung ist ein dreimonatiger Aufenthalt in Stuttgart gebunden, wobei dieser auch unterbrochen werden kann. Zur Unterbringung werden nach Absprache mit der Künstler-Arbeitsgemeinschaft auf dem freien Wohnungsmarkt Räume angemietet. Zudem besteht die Möglichkeit, Räume und Ateliers vorhandener Kultureinrichtungen zu nutzen.

Das Stipendium wurde von dem Autorenpaar Margarete Hannsmann und Johannes Poethen angeregt. Sie lebten und arbeiteten gemeinsam in Stuttgart.

Über die Vergabe entscheidet eine Fachjury. Deren Mitglieder sind Uta-Maria Heim, Autorin und Hörspiel-Redakteurin des SWR, Prof. Boris Michalski, Inhaber des Lehrstuhls für narrative Forschung an der Hochschule der Medien und Adrienne Braun, Kulturjournalistin.

Die Bewerbungsunterlagen sind einzureichen an das Kulturamt Stuttgart, „Hannsmann-Poethen-Literaturstipendium“, Eichstraße 9, 70173 Stuttgart. Bewerbungsschluss ist Donnerstag, 30. Juli 2015.
Weitere Informationen unter www.stuttgart.de/hannsmann-poethen-literaturstipendium

VS Baden-Württemberg