Wir protestieren, Herr Erdogan

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Journalisten- und Schriftstellerverbände rufen auf zur Demonstration am kommenden Mittwoch, den 14. Dezember, 17 Uhr auf dem Wilhelmsplatz Stuttgart. 

In der Pressemitteilung des VS heißt es:
Systematische Unterdrückung der Pressefreiheit in der Türkei

  • 121 Journalistinnen und Journalisten im Gefängnis
  • 168 Zeitungen, Zeitschriften und andere Medien zwangsweise geschlossen
  • Über 2500 Journalistinnen und Journalisten entlassen und arbeitslos

Seit Verhängung des Ausnahmezustandes in der Türkei durch die Regierung von Präsident Erdogan am 20. Juli 2016 wurden nach Zählung der Europäischen Journalistenföderation (EJF) 121 Journalistinnen und Journalisten verhaftet und in Gefängnisse gebracht (Stand: 16. November 2016); 168 Zeitungen, Zeitschriften, Radio- und Fernsehsender und andere Medien wurden zwangsweise geschlossen (Stand: 29. Oktober 2016); und über 2500 Journalistinnen und Journalisten sind ohne Arbeit und Einkommen. Betroffen sind Journalistinnen und Journalisten sowie Medien, die über die Regierung von Präsident Erdogan kritisch berichten und kommentieren. Die Angriffe der türkischen Regierung auf die Pressefreiheit gehen einher mit Verhaftungen von Oppositionspolitikern und Gewerkschaftern sowie der Entlassung von Richtern, Lehrern und anderen Beamten aus dem Staatsdienst. Davon in besonderem Maß betroffen ist die kurdische Minderheit der Türkei aber auch die Gewerkschaftsbewegung und kritische Bürger. Wir rufen deshalb auf zur
Protestkundgebung gegen die Angriffe der türkischen Regierung auf die Pressefreiheit
am Mittwoch, 14. Dezember 2016, um 17 Uhr
in Stuttgart, Wilhelmsplatz

Unterzeichner/innen: deutsche journalistinnen und journalisten union in ver.di (dju) Baden-Württemberg, Deutscher Journalisten Verband (DJV) Baden-Württemberg, Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS) Baden-Württemberg, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Baden-Württemberg, Reporter ohne Grenzen

Bei der Kundgebung sprechen: Joachim Kreibich (Europäische Journalisten Föderation – EJF), Dagmar Lange (DJV), Sakine Esen Yilmaz (Türkische Lehrergewerkschaft, Asylbewerberin in Deutschland), Necati Abay (Journalist aus der Türkei, geflohen nach Deutschland) und Leyla Abay (Mitarbeiterin des verbotenen Radiosenders Özgür Radyo).

Der Thaddäus-Troll-Preis 2016 geht an Felicitas Andresen

Sie bekommt den mit 10.000 Euro dotierten Förderpreis für ihren Roman „Sex mit Hermann Hesse“, der bei Klöpfer  & Mayer erschienen ist. 

Hier die Begründung der Jury:
Felicitas Andresen wurde in Hemmenhofen am Bodensee geboren, wo sie auch lebt. Sie hat als Schauspielerin, Sozialpädagogin und Soziologin gearbeitet und ist regelmäßig stundenweise im Hesse-Museum in Gaienhofen tätig. Sie schreibt Romane, Novellen und Kurzgeschichten.
Die Jury hat beeindruckt, dass Felicitas Andresen mit ihrem Roman „Sex mit Hermann Hesse“ die nicht gerade umfangreiche deutsche Literatur humoristischen Charakters bereichert. Ihr Buch, das mit viel Understatement daherkommt und sich auf den ersten Blick nur wie das Tagebuch einer subalternen useumsangestellten liest, ist ein Schelmenroman, der in einem schnoddrig-respektlosen Ton aus der Dienstbotenperspektive auf den großen Dichterhelden Hermann Hesse schaut und dessen menschlich, allzu menschlichen Seiten besser aufspürt als die meisten akademischen Abhandlungen. Gleichzeitig beleuchtet der Roman auf satirische und selbstironische Weise die Gepflogenheiten des bürgerlichen Literaturbetriebs und seiner Dichterverehrung in Geschichte und Gegenwart.

Der nach Thaddäus Troll (1914–1980), dem Mitbegründer des Förderkreises deutscher Schriftsteller in Baden-Württemberg, benannte Preis ist mit 10.000 Euro dotiert. Die Mittel stellt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Baden-Württemberg bereit. Der Preis ist – ganz im Sinne Thaddäus Trolls, der sich Zeit seines Lebens nachhaltig für die Förderung von Schriftstellerkolleginnen und -Kollegen eingesetzt hat – ein Förderpreis, der an Autorinnen und Autoren mit erstem Wohnsitz in Baden-Württemberg verliehen wird, denen man mehr Öffentlichkeit im Literaturbetrieb wünscht.

Der Preis wird am 14. Dezember 2016 in der Stadtbibliothek Stuttgart verliehen. Die Laudatio übernimmt Peter Blickle, Autor, Literaturwissenschaftler und Professor für German and Gender and Women’s Studies an der Western Michigan University in Kalamazoo, USA.

Förderkreis deutscher Schriftsteller in Baden-Württemberg
Ingrid Bussmann, Vorsitzende

Stipendium im Künstlerhaus Lauenburg – jetzt bewerben

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Seit 1986 haben im Künstlerhaus Lauenburg/Elbe jedes Jahr fünf Künstler und Künstlerinnen aus den Bereichen Bildende Kunst, Literatur und Komposition die Möglichkeit, auf der Basis von halbjährigen bzw. dreimonatigen Stipendien gemeinsam in diesem Haus zu leben und zu arbeiten. In dem mit vier Atelierwohnungen, Funktionsräumen für die verschiedenen Kunstrichtungen und einer Galerie ausgestatteten Künstlerhaus haben so inzwischen über 130 Künstler und Künstlerinnen aus ganz Deutschland und aller Welt ihre Spuren hinterlassen.
Als Ort der künstlerischen Produktivität wird das Künstlerhaus Lauenburg/Elbe besonders von der gegenseitig befruchtend wirkenden Kommunikation der Stipendiaten untereinander geprägt. Ebenso vorteilhaft und inspirierend wirkt sich die direkte Verknüpfung von Wohnen, Produktion und Präsentation aus. Viele ehemalige Stipendiaten haben, nicht zuletzt auch durch ihren als sehr positiv empfundenen Aufenthalt im Künstlerhaus, einen bedeutenden Rang erworben.
Ziel der Förderpraxis ist es, aufstrebende Künstlerinnen/Künstler in den Bereichen Bildende Kunst, Literatur und Komposition, denen das Potential einer Karriere im Kunst-, Literatur- und Musikbetrieb zugetraut wird, zu entdecken und innovative Darstellungsformen hervorzubringen, aufzubauen und bekanntzumachen.

Dazu vergibt das Künstlerhaus Lauenburg/Elbe jedes Jahr folgende Förderstipendien des Landes Schleswig-Holstein:

• 3 x 5,5 Monate für Bildende Kunst und Neue Medien
• 1 x 3 Monate für Literatur
• 1 x 2,5 Monate für Komposition

Bewerbungen und Auswahlverfahren:
Um Aufnahme in das Künstlerhaus Lauenburg können sich professionelle deutsche und internationale Schriftsteller, die in deutscher Sprache veröffentlichen, bewerben. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Schriftsteller, die zum Antrittszeitpunkt des Stipendiums studieren, ein anderes Stipendium erhalten oder in den vergangenen drei Jahren bereits ein Stipendium des Landes Schleswig-Holstein erhalten haben.
Die halbjährigen Stipendien und das Literaturstipendium sind jeweils mit monatlich EUR 700,- dotiert, das Kompositionsstipendium mit einmalig EUR 2.200,-. Die Dotierungen verstehen sich netto, d.h., es gibt keine Abzüge für Wohnnebenkosten, Telekommunikation etc.

Die Stipendien sind als Aufenthaltsstipendium gedacht, d.h. für die jeweiligen Stipendiaten
• Anwesenheit von min. 50 Prozent der Stipendienzeit,
• mindestens eine Lesung, Uraufführung bzw. Ausstellung inkl. öffentlicher Einladung,
• ein Künstlergespräch,
• ein Tag des offenen Ateliers,
• eine gemeinsame Ausstellung/Aufführung/Lesung (als gemeinsame Erstpräsentation und Finissage),
• Möglichkeit zu Besuchen/Reisen von bzw. zu bereits geplanten Ausstellungen, Messebesuchen, Lesungen, Aufführungen etc.,
• Exklusivität der Ausstellungen und Produktionen im Künstlerhaus.
Die Bewerbungsfrist für die Stipendien 2017 endet am 31. Oktober 2016.
Die Stipendien für Bildende Kunst laufen vom 15. Mai bis zum 31. Oktober jeden Jahres, das Stipendien für Literatur vom 1. Mai bis 31. Juli, das Stipendium für Komposition vom 15. August bis 31. Oktober.
Die Jury zur Ermittlung der Stipendiaten 2017 tagt am 19. Januar 2017.
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Das Bewerbungsformular Literatur kann als pdf-Formular auch von der Internetseite des VShttps://vs.verdi.de geladen werden,
direkt: https://vs.verdi.de/themen

Peter Salomon bekommt den Bodensee-Literaturpreis

Peter Salomon
Von privat – Peter Salomon, CC BY-SA 3.0

Der seit 1954 bestehende Bodensee-Literaturpreis der Stadt Überlingen geht dieses Jahr an den Lyriker, Prosaisten, Essayisten, Literaturkritiker und Übersetzer Peter Salomon (geb. 1947) für sein Gesamtwerk. 

Salomon lebt seit 1972 in Konstanz. Bemerkenswert findet der Kulturreferent Brunner Salamons Lyrik in der Tradition der neuen Subjektivität. Seine Kurzprosa erinnere stark an Brecht, aber auch an die experimentelle Prosa von Heimito von Doderer. Salomon war Mitbegründer und Mitherausgeber der Konstanzer Literaturzeitschrift Univers, die es von 1974 bis 1981 gab.
Seit 1969 veröffentlicht er Gedichte und Essays in Anthologien und Literaturzeitschriften. Seit 1992 ist er Herausgeber der Reihe »Replik. Autorenporträts aus dem Abseits der Moderne«. 2014 erwarb das Deutsche Literaturarchiv Marbach seinen Vorlass.

Peter Salomon bekommt den Literaturpreis am 9. Oktober 2016 im Kursaal Überlingens von Oberbürgermeisterin Becker üerreicht. Die Laudatio hält der St. Galler Literaturwissenschaftler Mario Andreotti. Zum Weiterlesen „Wie ich nach Konstanz gekommen bin …“ von Peter Salomon.

Der VS Baden-Bürttember gratuliert seinem Mitglied Peter Salomon ganz herzlich zu der Ehrung. Wir freuen uns mit ihm. 

Außerdem wünschen der Jury viel Glück bei der Suche der künftigen zu Ehrenden auch unter den Schriftstellerinnen und weiblichen Kulturschaffenden, denn der Preis wurde bislang 39 Mal vergeben und ging nur 3 Mal an eine Frau.

Wir trauern um Egon Rieble

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Foto Wikipedia

In seiner Heimatstadt Rottweil war er eine herausragende Persönlichkeit im geistigen und kulturellen Leben. Hat, neben vielerlei Leseauftritten mit seiner auch mundartlichen Lyrik unter anderem einen wunderbar kautzigen Text gemacht zu einem Lied über die “Rübagoischta”, die aus ausgehöhlten Rüben geschnitzten Laternen, die in Umzügen durchs Städtle getragen werden. Rieble, 1925 in Rottweil geboren, war Jagdflieger studierte Germanistik, Kunstgeschichte, Philosophie. Er hat sich als Schriftsteller, Lyriker und Verfasser zahlreicher Kunstführer einen Namen gemacht. Lange Jahre war er Kulturreferent des Landkreises Rottweil. In dieser Funktion kam ihm sein außergewöhnliches Wissen über sakrale Kunst zugute. Am 6. Juli ist Egon Rieble im Alter von 91 Jahren gestorben.
Rainer Wochele

Ein längerer Nachruf wird in der kommenden Feder erscheinen. 

Kulturpreis Baden-Würtemmberg schreibt Literaturpreis 2017 aus

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Man kann sich nicht selbst bewerben, sondern wird vorgeschlagen. Der Kulturpreis würdigt Künstler/innen, die der Kunst im Land entscheidende Impulse geben. Er geht reihum an verschiedene Kunstsparten, im kommenden Jahr ist die Literatur dran.

Der Kulturpreis Baden-Württemberg ist mit 25.000 Euro dotiert, die sich aber aufteilen. Getragen wird er von den Volksbanken Raiffeisenbanken und der Baden-Württemberg-Stiftung.

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Falsch, Frau Merkel!

demokratie

Die Entscheidung von Bundeskanzlerin Merkel, die vom türkischen Präsidenten geforderten Ermittlungen gegen den Satiriker Böhmermann zuzulassen, hat mich fürchterlich aufgeregt. Grund genug, die Angelegenheit mal nüchtern zu betrachten. 

Was innenpolitisch grundverkehrt ist, ist außenpolitisch womöglich richtig.

Denn Merkel zeigt dem türkischen Diktator Erdogan, dass bei uns nicht die Politik über Rechtsstreitigkeiten entscheidet, sondern ein unabhängiges Gericht. Allerdings glaube ich nicht, dass Erdogan das auch so verseht. Andere Regierungschefs aber sehr wohl. Gleichzeitig soll der Paragraf 103 StGB (der Schah-Paragraf) gestrichen werden, weil er unzeitgemäß ist. Ganz unabhängig von dieser Entscheidung droht Böhmermann sowieso ein Ermittlungsverfahren, weil Erdogan nach Paragraf 185 StGB auch noch mal Strafanzeige gestellt hat.
Insofern hat Merkels Entscheidung, gegen die sich der Koalitionspartner SPD und die Oppositionsparteien Grüne und Linke aussprechen, auf die Situation, in der Böhmermann sich befindet, keine großen Auswirkungen. Allerdings ist die Höchststrafe bei Paragraf 103 fünf Jahre, die Höchststrafe beim Paragrafen 185 aber nur zwei. Böhmermann dürfte momentan allerdings andere Sorgen haben: Vermutlich wird er mit dem Tod bedroht und mit Hassmails bombardiert. Und das ist genauso wenig akzeptabel. Übrigens besteht jetzt bereits Gefahr, dass sich die veröffentlichte Meinung in den Medien gegen Böhmermann kehrt. Auch das halte ich für nicht akzeptabel.

Ja, ich denke schon, dass er vor unseren Gerichten keine Angst haben muss. Die Staatsanwaltschaft Mainz wird, wie sie muss, sowohl zugunsten als auch gegen den Beschuldigten ermitteln und womöglich gar keine Anklage erheben. Oder sie erhebt Anklage, aber das zuständige Gericht nimmt sie nicht zur Verhandlung an. Falls die Klage wegen der großen öffentlichen Bedeutung doch zur Verhandlung zugelassen wird, dann wird sich ein Gericht mit der Frage beschäftigen müssen, ob  ausgesprochene Beleidigungen unter dem Konjunktiv, sie seien welche, wenn man sie gegen eine Person richten würde, immer noch Beleidigungen sind oder eben nicht. Mit Sicherheit wird dieses oder ein anderes Gericht in weiterer Instanz die Freiheit der Kunst als ein hohes Gut ansehen. Böhmermann wird wahrscheinlich nicht verurteilt werden. Auch das ist ein wichtiges Signal an die Diktatoren im Ausland.

Über die Frage, ob die Kunstform und ihre Ausführung gut oder schlecht ist, wird nicht entschieden. Auch schlechte Kunst genießt bei uns den Schutz der Kunst-, Meinungs- und Pressfreiheit. Und das ist gut so. Böhmermann hat mit seinem Auftritt auf die Forderung Erdogans reagiert, die Bundesregierung möge ein Video verbieten, das ihn verspottet und mit Wahrheiten konfrontiert. Mit seinem Auftritt wollte Böhmermann klar machen, dass Erdogan keine Ahnung hat, was Satire ist und was im Unterschied dazu eine Beleidigung. Für das, was Beleidigung ist, hat Böhmermann dann in seinem Gedicht Beispiele genannt. Für uns ist das nachvollziehbar. Wir schmunzeln aber auch über den Trick und lachen hämisch über das, was nicht gesagt werden darf, aber doch gesagt wird. Kennen wir von früher: Da hat man gelegentlich schon mal zu Protestaktionen aufgerufen mit dem Satz: „Es wäre rechtswidrig, wenn ich euch auffordern würde, morgen den Landtag zu stürmen, das darf ich nicht.“ Der Satz ist wahr, also nicht justiziabel. Wenn Akteure ihn „falsch“ verstehen, ist das nicht die Verantwortung des Sprechers. Wir wissen auch nicht mit Sicherheit, ob er es nicht eben doch genauso gemeint hat, wie er es gesagt hat. Dass es nicht so sei, ist eine Unterstellung. Eine „Gewissenserforschung“ darf hier nicht stattfinden. Es zählen die Fakten, hier die komplexe Einheit des Kunstwerks.

Innenpolitisch ist Merkels Signal an uns Künstler/innen, Schriftsteller/innen, Satiriker/innen, Liedermacher/innen und Theaterleute fatal. Grottenfalsch. Müssen wir eben doch Angst haben vor Strafverfolgung, wenn wir Tabus brechen oder in Text und Bild, womöglich etwas übermütig, Mächtige und Mächte anpinkeln? Das müssen die aushalten, dafür haben sie die Macht und meistens auch noch viel Geld und eine Villa. Sie haben sich in die Öffentlichkeit gedrängt, sie müssen öffentliche Projektionsfläche sein, an ihnen entlädt sich Hass und Zorn genauso wie hemmungslose Bewunderung, sie müssen mehr aushalten als mein Nachbar, der sich schon beleidigt fühlt, wenn ich ihn nicht grüße. Aber deshalb kann er mich nicht verklagen.

Unsere Demokratie hält Spott, Satire, Geschrei und sogar lügenhafte Behauptungen aus. Egal von wem gegen wen. Sie hält sogar – wie wir derzeit an den rechten Umtrieben sehen – sehr viel Meinungsfreiheit aus. Unsere Gerichte schützen ja auch die Aufmärsche Rechter vor einem Demonstrationsverbot. So frei sind wir. So stark. Wenn nicht, wären wir kein Rechtsstaat mehr. Dass Staaten sozial stabil und wirtschaftlich stark nur sind, wenn sie eine demokratische Verfassung haben, welche Freiheit, auch Angstfreiheit der Kunst, eigensinnige Lebensentwürfe und die Unabhängigkeit der Gerichte garantiert und damit über dem Präsidenten steht, hat Erdogan noch nicht kapiert oder will er nicht kapieren, genauso wenig wie Putin oder andere Potentaten, die Medien unters Staatsdiktat stellen und Journalist/innen ins Gefängnis bringen oder erschießen lassen.

Aber wir Deutsche dürfen uns sicher fühlen, dass uns der Staatsterror dieser Diktatoren im mehr oder minder demokratischen Mäntelchen nicht erreicht, wenn wir die Wahrheit sagen und uns bei der Kritik ihrer Machenschaften womöglich sogar im Ton vergreifen. Die Wahrheit und der Spott, das sind die einzigen Waffen der Bürgerinnen und Bürger gegen die Macht, die gelegentlich auch mal weh tun. Satire darf alles. Oder eben doch nicht?

Denn jetzt haben wir den Eindruck, als reiche der Arm Erdogans oder anderer Potentaten mit leicht kränkbarer kleiner Seele und großer Herrschsucht über unsere Grenzen tief ins Land hinein und könne sich mit strafender Faust einen rausgreifen und zerquetschen. Und noch schlimmer: Wir haben den Eindruck, als knicke Merkel vor dem türkischen Präsidenten ein, weil sie ihn politisch braucht, um die Kriegsflüchtlinge aus Europa und damit auch Deutschland fernzuhalten. Was im übrigen auf Dauer nicht funktionieren wird, und was ich persönlich auch für unmenschlich halte.

Deshalb ist Merkels Entscheidung innenpolitisch verheerend. Vermutlich leider zu klug, zu unemotional, vermutlich außenpolitisch und staatsmännisch richtig, aber eben doch auch so traurig und mies, dass wir Künstler/innen uns aufregen, uns ereifern und  protestieren müssen. Auch laut! Aber fair und respektvoll. Wer, wenn nicht wir!

Christine Lehmann

P.S. (17.4.16):Vielleicht war Merkels Entscheidung doch auch nicht einmal außenpolitische so klug. Zumindest sieht die Washington Post sie als Ermunterung an andere Potentaten an. Diese Einschätzung muss allerdings auch nicht stimmen. Immerhin will die Bundesregierung den unseligen Paragrafen ja streichen.

P.P.S. Am 22.4.2016 räumt Merkel ein, einen Fehler gemacht zu haben.

Wir gratulieren Jürgen Lodemann

Juergen Lodemann

Heute hat der Ehrenvorsitzende des VS Baden-Württemberg sein achtzigstes Lebensjahr vollendet.

Jürgen Lodemann war Zeitungsjournalist, Dokumentationsfilmer, Fernsehredakteuer und -moderator und war und ist vor allem aber ein äußerst produktiver Schriftsteller.

Ich erinnere mich noch gut an den Mann mit den vor Witz glitzernden Augen, der Mitte der 70er Jahre im SWR die Bestenliste präsentierte, ein Gegenentwurf zur Bestsellerliste als Referenz an Qualität, nicht Verkaufszahlen. Da wagte einer was, immer auf der Kante zum Skandal und Rauswurf. Überraschend, dass der Linke sich als Schriftsteller plötzlich mit Siegfried und Krimhild beschäftigte. So ein Thema! Doch ja, denn es galt, die alte deutsche Heldensaga dem ideologischen Missbrauch der Nazis entreißen. Immer ist er anders, sein Ansatz, als erwartet, seine Sprache sowieso.

So viele Bücher und Texte hat Jürgen Lodemann veröffentlicht, dass sie auf seiner Internetseite einen riesigen geschlossenen Block bilden. Dort finden sich auch seine Lebensbilder und -geschichten.

Wir freuen uns, dass wir dich haben, Jürgen.

Christine Lehmann

Ines Witka – Premierenlesung

Perle um Perle Ausschnitt

Perle um Perle
Debütroman von Ines Witka über Erotik, die Psyche und dunkle Geheimnisse.

Fr, 22.04.2016 um 20 Uhr, Eintritt frei
Begrüßung und Moderation: Sunita Sukhana, Konkursbuch Verlag
Gespräch und Lesung mit der Autorin Ines Witka
Reservierung erbeten:
FRAU BLUM – Boutique Erotique
Mascha Hülsewig & Alexandra Steinmann
Reuchlinstraße 11 | 70178 Stuttgart
Tel: 0711/50 47 69 20

info@fraublum.de
www.fraublum.de

Margarete Henner, eine zurückhaltende schüchterne junge Frau, die ihre Sexualität verleugnet, gerät in eine gefährliche Beziehung zu einem Stuttgarter Antiquitätenhändler. Mithilfe einer geheimnisvollen Perlenkette beginnt die Reise, die nicht nur Margaretes eigene Erotik, sondern auch lange verlorene Erinnerungen ans Licht bringt. Sie führt in die Welt erotischer Gemälde aus vielen Jahrhunderten und nach Berlin, in die Stadt, in der Margarete einen dunklen Teil ihrer Kindheit verbracht hat.

Information zur Veranstaltung: http://blog.fraublum.de/buchpraesentation-perle-um-perle/

VS fordert faires Urheberrecht

blogger image 1190979023Es geht darum, ab wann Autor/innen von einem Verlag die Rechte an ihren Texten zurückfordern können, um sie anders oder auch selbst zu vermarkten.

Medieninformation Berlin, 18. Februar 2016
VS fordert befristete Rechteübertragung
Differenzierte Lösungen für funktionierende Verlagslandschaft

Anlässlich einer gemeinsamen Beratung zum Entwurf eines „Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruches der Urheber auf angemessene Vergütung“ haben der Bundesvorstand des VS und die VS-Landesvorsitzenden insbesondere folgende Punkte noch einmal nachdrücklich bestätigt.

Schon seit 2002 steht der Anspruch auf angemessene Vergütung im Urheberrechtsgesetz. Bisher konnte die Höhe von angemessenen Vergütungen für literarische Texte und Übersetzungen jedoch branchenweit nicht durchgesetzt, sondern nur mit einzelnen Verlagen bestimmt werden. Eine Reform des Urhebervertragsrechts ist deswegen dringend erforderlich. Die Vorschläge aus dem Referentenentwurf gehen insoweit in die richtige Richtung.

„Gerade wir als Autorinnen und Autoren schaffen in unserem Leben eine begrenzte Anzahl an Werken und wollen auf deren Verwertung mehr Einfluss nehmen können. Selbstverständlich sind wir bereit, bei den Verhandlungen auch die differenzierte Struktur der Branche zu berücksichtigen und differenzierte Lösungen zu finden. Es geht uns um den Erhalt einer funktionierenden Verlagslandschaft, insbesondere auch mit kleineren Verlagen, die der Vielfalt der Literaturen dienen.“
„Wir wollen, dass unsere Mitglieder wieder an die Rechte an ihren Werken 20 kommen können. Um Vertragspartner auf Augenhöhe zu werden, plädieren wir für die Rückholbarkeit der Rechte“, so die VS-Vorsitzende Eva Leipprand. Die Autorinnen und Autoren befürworten den im Entwurf vorgesehen Rückruf von Nutzungsrechten nach dem Ablauf von fünf Jahren. So kann die Aufnahme von konstruktiven Verhandlungen gefördert werden.

Aus Sicht des VS bedarf auch die Frage des rechtlichen Charakters eines „Nutzungsvertrags“ für ein digitales Buch dringend einer gesetzlichen Klärung. Auch ohne die Verkörperung auf Papier und zwischen Buchdeckeln handelt es sich bei E-Books um Texte geistiger Schöpfung, die mit Unterstützung von Lektoraten und Verlagen zu Büchern werden und die als Güter der Kultur zu behandeln sind. Wir fordern deswegen, dass das E-Book rechtlich als Buch und damit Kulturgut und nicht als Dienstleistung behandelt wird. Das gilt für die Frage der Buchpreisbindung ebenso wie für die mehrwertsteuerliche Behandlung.

Die vollständige Stellungnahme des VS zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums findet sich unter nachfolgendem Link:
http://vs.verdi.de/themen/nachrichten/++co++5a28f188-acd3-11e5-8675- 525400ed87ba.

VS Baden-Württemberg