*Demnach sollen die Grünen den Streitwert bei Urheberrechtsverletzungen durch Privatleute zum privaten Gebrauch auf 700 Euro begrenzen. Die im Entwurf des Bundesjustizministeriums genannte Obergrenze von 1.000 Euro finden die Grünen zu hoch.
*Außerdem wollen die Grünen den bereits geltenden Auskunftsanspruch beschränken. Derzeit können Rechteinhaber (Urheber) beim Zugangsanbieter Name und Anschrift hinter einer IP-Adresse erfragen. Das wollen die Grünen nur noch gestattet sehen, wenn Nutzer das Urheberrecht „im geschäftlichen Verkehr“ verletzen. Ob diese Formulierung nicht besser durch „im gewerblichen Verkehr“ ersetzt werden muss, müssen die Juristen klären.
*Und die Grünen wollen eine Geringfügigkeitsregelung einführen. Dem Entwurf zufolge soll nicht bestraft werden, wer Werke oder deren Umgestaltung nur in geringer Zahl zum privaten Gebrauch verfielfältigt, also an ein begrenze Zahl von persönlichen Freunden weitergibt. „Wir wollen den Staatsanwalt nicht auf die Schulhöfe schicken“, heißt es zur Begründung.
*Die so genannte Kulturflatrate ist auf Eis gelegt. Sie widerspricht wohl dem EU-Recht. Die Idee bedeutet, dass das Tauschen von Inhalten (Musik, Videos, Büchern) in P2P Netzen (also Netzwerken gleichberechtigter Computer) generell erlaubt wäre, ohne dass die Urheber dort Ansprüche erheben könnten. Dafür müssten die Nutzer eine Pauschalgebühr ähnlich einer Rundfunkgebühr entrichten. Die Gelder würden über Verwertungsgesellschaften (Gema VG-Wort) an die Urheber ausgeschüttet.
Der VS begrüßt, dass die Grünen zumindest zunächst von der Kulturflatrate abgerückt sind. Das vorliegende Konzept finden wir sehr interessant. (Christine Lehmann)